Mangel
Nimm „عیب“ für einen rechtlich relevanten Mangel an Sache oder Leistung. „نقص“ ist breiter, „کمبود“ meint eher Fehlen oder Knappheit.
„Mangel“ kann im Alltag jedes Fehlen meinen, im Recht aber den Fehler, der Gewährleistungsrechte auslöst. Persisch sollte diesen Unterschied tragen. عیب ist der klassische Begriff für Defekt oder Mangel im rechtlichen Sinn; کمبود klingt nach zu wenig Menge oder Ressourcen. نقص kann passen, bleibt aber oft technischer und weniger auf Mängelrechte zugeschnitten.
„Sachmangel“ heißt عیب کالا oder عیب مبیع, nicht کمبود.
„Mängel anzeigen“ heißt اعلام عیب oder اخطار عیب.
کمبود passt bei Mengenmangel oder Knappheit, nicht bei defekter Kaufsache.
عدم انطباق ist nützlich, wenn die Sache nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht.
Kaufvertrag, Abnahme oder Mängelanzeige: wichtig ist, ob der Fehler Gewährleistungsrechte auslöst. عیب hält den juristischen Mangel fest; کمبود klingt nach bloßem Fehlen.
Maschinell wird „Mangel“ häufig als کمبود ausgegeben. In einer Mängelrüge klingt das nach Knappheit oder Fehlen, nicht nach عیب als Defekt mit Gewährleistungsfolgen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.