Verzug
Nimm „تأخیر در ایفای تعهد“ für Schuldnerverzug. „تأخیر“ allein ist nur Verspätung; bei Geldforderungen ist „تأخیر تأدیه“ oft der feste Ausdruck.
„Verzug“ ist mehr als zu spät sein. Im deutschen Recht hängen Fälligkeit, Mahnung, Pflichtverletzung und Folgen wie Verzugszinsen daran. Persisch muss diese Rechtsnähe sichtbar machen. تأخیر allein ist zeitlich; تأخیر در ایفای تعهد oder تأخیر تأدیه bindet die Verspätung an eine geschuldete Leistung.
„In Verzug geraten“ heißt در ایفای تعهد دچار تأخیر شدن oder در پرداخت تأخیر کردن, je nach Pflicht.
„Verzugszinsen“ sind خسارت تأخیر تأدیه oder بهره دیرکرد.
تأخیر allein reicht in Mahnungen oft nicht, weil Fälligkeit und Pflichtbezug fehlen.
Bei Geldforderungen ist تأخیر تأدیه besonders naheliegend.
Zahlungsfrist, Mahnung oder Verzugszinsen: die Übersetzung muss die Rechtsfolge der verspäteten Leistung tragen. Reine Verspätung ist zu schwach, wenn Fälligkeit und Ersatzfolgen im Text stehen.
Wörtliche Systeme machen „Verzug“ oft zu تأخیر. Das ist nur Verspätung; in einer Mahnung oder Zinsberechnung fehlen dann Fälligkeit, Pflichtverletzung und تأخیر تأدیه.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.