Rechtsfähigkeit
Nimm hak ehliyeti, wenn die Fähigkeit gemeint ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; medeni haklardan yararlanma ehliyeti nur, wenn ein Text aus der Zeit des früheren Zivilgesetzbuchs in dessen eigener Sprache wiedergegeben wird. Im Zweifel entscheidet, ob es um das Haben von Rechten geht oder um das Handeln.
Das türkische Zivilgesetzbuch trennt die beiden Fähigkeiten so scharf wie das deutsche Recht. Hak ehliyeti hat jeder Mensch, vom Beginn seines Lebens an, unabhängig von Alter, Gesundheit und Verstand; sie ist die Fähigkeit, überhaupt Rechte und Pflichten zu tragen. Fiil ehliyeti setzt dagegen voraus, dass jemand urteilsfähig, volljährig und nicht entmündigt ist, und erst sie erlaubt es, durch eigenes Handeln Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Beide Begriffe teilen den Wortstamm ehliyet, und genau darin liegt die Gefahr, denn dieses Wort allein bezeichnet in der Alltagssprache den Führerschein.
Ehliyet allein bedeutet im Alltag den Führerschein; ohne den Zusatz hak oder fiil ist der Rechtsbegriff nicht erkennbar.
Hak ehliyeti und fiil ehliyeti sind nicht austauschbar; das eine ist das Haben von Rechten, das andere das Handeln.
Die Rechtsfähigkeit juristischer Personen heißt ebenfalls hak ehliyeti; tüzel kişilik bezeichnet dagegen die Rechtspersönlichkeit selbst.
Ältere Urkunden führen medeni haklardan yararlanma ehliyeti; wer das wörtlich zurückübersetzt, erfindet eine Fähigkeit zum Genuss bürgerlicher Rechte, die im heutigen Deutsch nicht vorkommt.
Ein Erbschein, eine Gesellschaftsgründung, die Zustellung an einen Verein: überall muss feststehen, ob jemand überhaupt Träger von Rechten sein kann. Wird das Haben von Rechten mit dem Handeln verwechselt, erscheint ein Neugeborenes als unfähig statt als erbberechtigt. Die Unterscheidung entscheidet, wer erbt und wer selbst unterschreiben darf, und beides steht selten im selben Satz.
Ein Wort aus zwei Bausteinen, und die Maschine lässt einen davon weg: für „Rechtsfähigkeit“ liefert sie oft schlicht ehliyet. Im türkischen Alltag ist das der Führerschein, im Rechtstext ein Fragment ohne Achse. Der Leser erfährt nicht, ob jemand Rechte haben oder Rechte ausüben kann, und beides hat ganz verschiedene Voraussetzungen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.