Muss Ihr ausländischer Führerschein umgeschrieben werden, und mit welchen Prüfungen? Zwei Angaben genügen.

Maßgeblich ist das Ausstellungsland des Führerscheins, nicht Ihre Staatsangehörigkeit.

Um welche Führerscheinklasse geht es?

Wählen Sie oben das Ausstellungsland, das Ergebnis erscheint sofort.

Die beglaubigte Übersetzung übernehmen wir, die Klassifizierung macht die Behörde oder der Automobilclub.

Was bedeuten die Ergebnisse?

Kein Umtausch nötig: EU- und EWR-Führerscheine gelten in Deutschland weiter, Sie müssen nichts tun.

Prüfungsfrei umschreiben: Ihr Land hat ein Anerkennungsabkommen mit Deutschland. Sie stellen nur den Antrag, ohne Prüfungen.

Nur eine Prüfung nötig: Das Abkommen erlässt Ihnen einen Teil, die andere Prüfung legen Sie ohne Pflicht-Fahrstunden ab.

Beide Prüfungen nötig: Ohne Abkommen weisen Sie Theorie und Praxis neu nach, ebenfalls ohne Pflicht-Fahrstunden.

Nur Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Führerscheinstelle. Datenbasis: Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Stand: 18. August 2026.