Beglaubigte Übersetzung
Wir liefern beglaubigte Übersetzungen, die von deutschen Behörden, Gerichten und Ämtern anerkannt werden. Die Beglaubigung erfolgt durch gerichtlich beeidigte Übersetzer, mit Stempel und Unterschrift.
Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen
Ämter, Gerichte und Universitäten akzeptieren ausländische Dokumente oft nur mit beglaubigter Übersetzung. Sie bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist, und erst dadurch wird Ihr Dokument im Behördenverkehr gültig. Eine einfache Übersetzung, egal wie gut, reicht für einen Antrag, eine Einbürgerung oder eine Bewerbung an einer Hochschule in der Regel nicht.
Welche Dokumente wir beglaubigen
Wir beglaubigen Übersetzungen von Urkunden aller Art: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Zeugnisse und Diplome, Führerscheine und Ausweise, Gerichtsurteile, notarielle Dokumente und Handelsregisterauszüge. Die Übersetzung bildet dabei das Original genau ab, samt Stempeln, Siegeln und Vermerken, denn eine Behörde muss erkennen, was im Ausgangsdokument steht. Auch wenn Ihr Dokument hier nicht aufgeführt ist, lässt es sich in den allermeisten Fällen beglaubigt übersetzen.
Ein Scan genügt in den meisten Fällen
Sie müssen uns Ihr Originaldokument nicht zuschicken. Für die meisten Beglaubigungen reicht ein gut lesbarer Scan oder ein Foto, das Sie uns bequem digital senden. Falls eine Behörde im Einzelfall die Vorlage des Originals verlangt, sagen wir Ihnen das vorher, damit es bei der Einreichung keine Überraschung gibt.
Beglaubigung durch beeidigte Übersetzer
In Deutschland darf eine Übersetzung nur beglaubigen, wer von einem Gericht dazu ermächtigt ist. Genau solche beeidigten Übersetzer übernehmen die Beglaubigung Ihrer Dokumente, mit Stempel, Unterschrift und einem Vermerk, der die Richtigkeit bestätigt. Damit wird die Übersetzung von Behörden und Gerichten bundesweit anerkannt, unter anderem in Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch und Chinesisch sowie weiteren Sprachen.
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