Abnahmefiktion
deemed acceptance für den Eintritt der Abnahmewirkungen ohne ausdrückliche Erklärung; sie setzt eine Fristsetzung des Unternehmers voraus. Der Besteller kann sie durch Angabe eines Mangels abwenden. Im Zweifel entscheidet, ob innerhalb der Frist ein Mangel bezeichnet wurde.
Für Dienstleister ist die Regelung das wichtigste Werkzeug gegen schweigende Auftraggeber. Ohne Abnahme wird die Vergütung nicht fällig, die Gefahr geht nicht über und die Gewährleistungsfrist beginnt nicht; ein Kunde, der schlicht nicht reagiert, hielte den Vertrag sonst dauerhaft in der Schwebe. Setzt der Unternehmer eine angemessene Frist, treten die Wirkungen nach deren Ablauf gleichwohl ein, sofern der Besteller nicht mindestens einen Mangel benennt. Gegenüber Verbrauchern bestehen zusätzliche Hinweispflichten.
Ohne Abnahme wird die Vergütung nicht fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt nicht.
Die Fiktion setzt eine angemessene Fristsetzung durch den Unternehmer voraus.
Der Besteller wendet sie ab, indem er mindestens einen Mangel bezeichnet.
Gegenüber Verbrauchern bestehen zusätzliche Hinweispflichten.
Reagiert ein Kunde nicht auf die Lieferung, hilft eine Fristsetzung mit Hinweis. Steht implied acceptance, wird eine schlüssige Erklärung unterstellt statt einer gesetzlichen Fiktion. Für eine Projektverwaltung nachrangig; bei der Fälligkeit fehlt der Anknüpfungspunkt.
Weil Abnahmefiktion zusammengesetzt ist, bildet eine Maschine acceptance fiction oder implied acceptance; das zweite meint eine schlüssige Erklärung, während hier eine gesetzliche Fiktion eintritt. Dass sie eine Fristsetzung voraussetzt und abwendbar ist, trägt keine Fassung. Wo die Frist genannt ist, klärt es sich; in einer Projektverwaltung bleibt die Vergütung unfällig.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.