Auskunftsrecht
right of access nach der verbindlichen englischen Fassung, in der Überschrift right of access by the data subject. Der Antrag heißt in der Praxis data subject access request. Im Zweifel entscheidet, ob das Recht selbst oder der darauf gestützte Antrag gemeint ist.
Das Auskunftsrecht gibt der betroffenen Person Anspruch auf Bestätigung, Auskunft und eine Kopie der verarbeiteten Daten. Die verbindliche englische Überschrift lautet right of access by the data subject. Zu trennen ist das Recht vom Antrag: Dieser heißt in der Praxis data subject access request, im britischen Sprachgebrauch verkürzt subject access request; beide sind Praxisbegriffe und stehen nicht in der Verordnung. Zu antworten ist unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats; bei Komplexität oder hoher Zahl von Anträgen ist eine Verlängerung um zwei weitere Monate möglich.
Right to information ist das Recht auf Information bei der Erhebung, nicht das Auskunftsrecht auf Antrag.
Data subject access request ist der Praxisbegriff für den Antrag, die Verordnung selbst verwendet ihn nicht.
Die Frist beträgt einen Monat und ist um zwei weitere Monate verlängerbar, nicht unbegrenzt.
Das Auskunftsrecht umfasst auch eine Kopie der Daten, nicht nur eine Beschreibung.
Verlangt eine betroffene Person Auskunft und wird der Schriftwechsel zweisprachig geführt, hängt an der Bezeichnung, welches Recht geltend gemacht wird. Steht right to information, prüft der Empfänger die Informationspflichten bei der Erhebung. Für eine Eingangsbestätigung nachrangig; bei der Fristberechnung führt es zur falschen Vorschrift.
Eine automatische Übersetzung gibt Auskunftsrecht als right to information oder right of disclosure wieder, weil Auskunft im Deutschen breit ist. Damit wandert der Antrag zu den Informationspflichten bei der Erhebung. Wo der Artikel genannt wird, klärt sich das; in einem Betreff bleibt offen, welches Recht ausgeübt wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.