Umgangsrecht
Nimm contact für England, visitation für die USA; rights of access ist die Sprache internationaler Übereinkommen. Im Zweifel entscheidet, ob Gericht, Behörde oder Konvention spricht.
§ 1684 BGB stellt klar: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt. England fasst das als contact, heute Teil der child arrangements; die USA sprechen von visitation oder zunehmend parenting time; internationale Übereinkommen, allen voran das Haager Kindesentführungsübereinkommen, verwenden rights of access. Drei Register für eine Sache, und die Textsorte entscheidet, welches gilt.
intercourse als Übersetzung von Umgang ist eine Katastrophe mit Ansage; das Wort meint im heutigen Englisch fast ausschließlich Geschlechtsverkehr.
handling ist der Umgang mit Sachen und Stoffen, nicht mit Kindern.
begleiteter Umgang heißt supervised contact; die feste Formel gehört ins Repertoire.
Eine Umgangsregelung im Beschluss, jedes zweite Wochenende, die Hälfte der Ferien: Der Zieltext muss die Betreuungszeiten in der Sprache des Ziellandes ordnen, contact für England, visitation für die USA. Daneben verlangen Haager Verfahren ihre eigene Konventionssprache, rights of access.
Wörtlichkeit ist hier gefährlich: Umgang gerät maschinell zu handling oder, im schlimmsten Fall, zu intercourse, und aus einer Umgangsregelung für ein Kind wird ein Text, den man keinem Gericht vorlegen kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.