Bauvertrag
construction contract für den seit 2018 eigens geregelten Vertrag über Bau, Wiederherstellung, Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks. Eine amtliche englische Fassung fehlt, weil die Übersetzung des Gesetzbuchs die Reform nicht abbildet. Im Zweifel entscheidet, ob ein Bauwerk oder ein sonstiges Werk Gegenstand ist.
Seit 2018 ist der Bauvertrag ein eigener Untertyp des Werkvertrags mit eigenen Vorschriften: Anordnungsrecht des Bestellers, Vergütungsanpassung, Zustandsfeststellung bei verweigerter Abnahme und Schriftform der Kündigung. Für Übersetzer folgt daraus eine Besonderheit: Die amtliche englische Fassung des Gesetzbuchs enthält diese Vorschriften nicht, sie bildet weiterhin den Stand vor der Reform mit alter Nummerierung ab. Für die Paragraphen 650a folgende gibt es deshalb keine amtliche Übersetzung, sondern nur Praxisfassungen.
Für die Bauvertragsvorschriften gibt es keine amtliche englische Fassung, die Übersetzung des Gesetzbuchs bildet den Stand vor 2018 ab.
Construction contract ist die durchgängige Praxisfassung, aber nicht amtlich belegt.
Der Bauvertrag ist ein Untertyp des Werkvertrags, die allgemeinen Vorschriften gelten daneben weiter.
Building contract wird ebenfalls verwendet, construction contract ist im internationalen Baurecht geläufiger.
Verweist ein englischsprachiger Vertrag auf deutsches Recht, muss erkennbar sein, ob die Bauvertragsvorschriften greifen. Fehlt der Hinweis, sucht der Leser die zitierten Paragraphen in der amtlichen Übersetzung vergeblich. Für eine Absichtserklärung gleichgültig; in einer Rechtswahlklausel führt es zu einer Fehlsuche.
Für Bauvertrag liefert eine Maschine construction contract oder building contract, was der Praxis entspricht. Sie kann aber nicht wissen, dass die amtliche englische Fassung diese Vorschriften gar nicht enthält, sodass zitierte Paragraphen dort nicht auffindbar sind. Wo der Vertragsgegenstand beschrieben wird, trägt es; bei Paragraphenverweisen läuft der Leser ins Leere.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.