Geschäftsfähigkeit
capacity to contract nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Fähigkeit, wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mit der Rechtsfähigkeit verwechseln, die schon mit der Geburt beginnt. Im Zweifel entscheidet, ob es um das Handelnkönnen oder das Rechtehaben geht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch stuft ab: Bis sieben Jahre ist ein Mensch geschäftsunfähig, von sieben bis achtzehn beschränkt geschäftsfähig, danach voll geschäftsfähig. Die amtliche englische Fassung sagt capacity to contract. Zu trennen ist die Rechtsfähigkeit, die legal capacity heißt und mit der Vollendung der Geburt beginnt: Sie bedeutet, Träger von Rechten sein zu können, nicht selbst wirksam handeln zu können. Wer beides mit legal capacity übersetzt, verwischt den Unterschied zwischen dem Rechtehaben und dem Rechtausüben.
Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit sind verschieden, die eine ist capacity to contract, die andere legal capacity und beginnt mit der Geburt.
Beschränkt geschäftsfähig ist limited capacity to contract, nicht partially legally capable.
Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit sind verschieden, die eine betrifft Rechtsgeschäfte, die andere die Haftung für unerlaubte Handlungen.
Competence und competency betreffen im Englischen oft die Prozess- oder Testierfähigkeit und ersetzen capacity to contract nicht.
Unterschreibt ein Siebzehnjähriger einen Vertrag über eine teure Anschaffung, hängt die Wirksamkeit an der Zustimmung der Eltern. Steht in der Übersetzung legal capacity, klingt es, als fehle ihm die Rechtsfähigkeit überhaupt. Für eine grobe Auskunft ist das nachrangig; in einer Wirksamkeitsprüfung sind es zwei verschiedene Fragen.
Zusammengesetzt aus Geschäft und Fähigkeit wird Geschäftsfähigkeit maschinell zu business capacity oder zum allgemeinen legal capacity, das im Deutschen die Rechtsfähigkeit meint. Der Unterschied zwischen Rechtehaben und Handelnkönnen fällt weg. Wo das Alter genannt wird, erschließt es sich; in einer Wirksamkeitsprüfung werden zwei Fragen zu einer.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.