Werkvertrag
contract to produce a work nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Geschuldet ist der Erfolg, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit, und beide heißen englisch leicht service contract. Im Zweifel entscheidet, ob ein Ergebnis oder ein Bemühen geschuldet ist.
Der Werkvertrag schuldet einen Erfolg, der Dienstvertrag nur die Tätigkeit. Die amtliche englische Fassung nennt ihn contract to produce a work und die Parteien contractor und customer; der Dienstvertrag heißt dort service contract. Genau darin liegt die Schwierigkeit, denn service contract deckt im Englischen beide Typen ab. Wer den Unterschied wahren will, muss ihn ausschreiben, etwa als Pflicht, ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen, gegenüber der Pflicht, sorgfältig tätig zu werden. Ein festes englisches Begriffspaar dafür gibt es nicht.
Service contract deckt im Englischen Werk- und Dienstvertrag ab, die amtliche Fassung des Werkvertrags lautet contract to produce a work.
Contract for work and services ist verbreitet, aber nicht die amtliche Fassung.
Der Unternehmer heißt im Werkvertragsrecht amtlich contractor, an anderen Stellen des Gesetzes wird dasselbe deutsche Wort mit entrepreneur oder trader wiedergegeben.
Für die Unterscheidung von Erfolgs- und Tätigkeitspflicht gibt es kein festes englisches Begriffspaar, sie muss umschrieben werden.
Streiten Parteien darüber, ob ein Ergebnis geschuldet war oder nur sorgfältiges Bemühen, entscheidet der Vertragstyp über die Haftung. Steht in beiden Fällen service contract, lässt sich das der Übersetzung nicht mehr entnehmen. Für eine Auftragsbestätigung nachrangig; in einer Mängelauseinandersetzung trägt der Typ den gesamten Anspruch.
Werkvertrag trifft eine Maschine meist mit work contract oder service contract, beides ungenau. Das erste ist keine eingeführte Fügung, das zweite deckt auch den Dienstvertrag ab, sodass die Unterscheidung von Erfolg und Tätigkeit verschwindet. Wo die Abnahme erwähnt wird, deutet sich der Werkvertrag an; in einer Vertragsüberschrift bleibt der Typ offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.