Beamtenverhältnis
civil service relationship für das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis; es beruht auf Ernennung und nicht auf Vertrag. Von den Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes ist es scharf zu trennen. Im Zweifel entscheidet, ob eine Ernennungsurkunde ausgehändigt wurde.
Der englische Ausdruck civil servant erfasst in vielen Rechtsordnungen jeden Beschäftigten des Staates; das deutsche Recht trennt dagegen zwei Gruppen mit völlig verschiedenen Grundlagen. Beamte werden durch Aushändigung einer Urkunde ernannt, unterliegen keinem Arbeitsrecht und keinem Tarifvertrag und dürfen nicht streiken; Tarifbeschäftigte arbeiten auf Arbeitsvertrag. Wer beide gleich überträgt, verwischt den Unterschied zwischen zwei Personalkörpern im selben Amt.
Das Verhältnis wird durch Ernennung begründet, nicht durch Arbeitsvertrag.
Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes sind zwei getrennte Gruppen mit verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Civil servant erfasst im Englischen häufig jeden Staatsbediensteten und ist deshalb unscharf.
Employment relationship trifft nicht, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.
Wechselt eine Beschäftigte in den öffentlichen Dienst, entscheidet die Rechtsgrundlage über alles Weitere. Steht employment relationship, wird Arbeitsrecht auf ein Verhältnis angewandt, für das es nicht gilt. Für eine Personalmitteilung nachrangig; bei einer Rechtsfrage führt es zur falschen Rechtsgrundlage.
Beamtenverhältnis trifft eine Maschine mit civil service relationship oder employment relationship; die zweite Fassung unterstellt einen Arbeitsvertrag, den es nicht gibt. Dass das Verhältnis durch Ernennung entsteht und eigenen Regeln folgt, trägt sie nicht. Wo die Ernennung genannt ist, klärt es sich; in einer Personalakte wird Arbeitsrecht angewandt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.