Zahlungsdienstleister

payment service provider
Substantiv · Juristisch

payment service provider nach der europäischen Zahlungsverkehrsverordnung, abgekürzt PSP. Der Begriff ist weiter als Bank und erfasst auch Zahlungsinstitute ohne Banklizenz. Im Zweifel entscheidet, ob nur Kreditinstitute oder alle Anbieter von Zahlungsdiensten gemeint sind.

Wann welche Übersetzung
payment service provider – wer Zahlungsdienste erbringt, also Kreditinstitute ebenso wie Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute ohne Banklizenz.
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Warum

Der Begriff des Zahlungsdienstleisters ist bewusst weit gefasst: Erfasst sind nicht nur Banken, sondern auch Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, die keine Vollbanklizenz haben. Die europäische Terminologie sagt payment service provider und kürzt sie als PSP ab; sie unterscheidet zusätzlich zwischen dem Zahlungsdienstleister des Zahlers und dem des Empfängers. Wer Zahlungsdienstleister mit bank übersetzt, verengt den Kreis der Verpflichteten und lässt gerade die Anbieter außen vor, deretwegen der weite Begriff geschaffen wurde.

Typische Fehler

Bank verengt den Kreis, der Begriff erfasst auch Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute ohne Banklizenz.

Financial institution ist ein anderer, aufsichtsrechtlich geprägter Oberbegriff.

Der Zahlungsdienstleister des Zahlers und der des Empfängers sind zu unterscheiden.

Payment provider ohne service ist umgangssprachlich und trifft die Terminologie nicht.

Beispiele
Zahlungsdienstleister des Zahlers payer's payment service provider
Zahlungsdienstenutzer payment service user
Zahlungsinstitut payment institution
E-Geld-Institut electronic money institution
Zahlungskonto payment account
Worauf es ankommt

Nutzt ein Kunde einen Anbieter, der nicht seine Bank ist, und werden die Bedingungen übersetzt, entscheidet der Begriff über den Adressatenkreis. Steht bank, fallen genau die Anbieter heraus, um die es geht. Für eine Werbeaussage nachrangig; in Vertragsbedingungen verfehlt es den Verpflichteten.

Was die Maschine übersieht

Eine automatische Übersetzung gibt Zahlungsdienstleister häufig als bank oder payment provider wieder, weil beides geläufiger klingt. Damit verengt sich der Adressatenkreis, und die Anbieter ohne Banklizenz fallen heraus. Wo Zahlungsinstitute mitgenannt sind, klärt es sich; in einer Verpflichtetenliste fehlt ein Teil der Adressaten.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.