Berufshaftpflichtversicherung
professional indemnity insurance für die Versicherung gegen Vermögensschäden aus beruflichen Fehlern; sie ist für Übersetzer nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber vertraglich verlangt. Reine Vermögensschäden sind vom Betriebsdeckungsschutz oft ausgenommen. Im Zweifel entscheidet, ob ein Vermögens- oder ein Sachschaden vorliegt.
Der praktisch entscheidende Punkt ist die Schadensart. Ein Übersetzungsfehler verursacht typischerweise keinen Personen- oder Sachschaden, sondern einen reinen Vermögensschaden, etwa weil ein Vertrag falsch geschlossen oder eine Frist versäumt wird. Gerade diese Schäden sind in allgemeinen Betriebshaftpflichtverträgen häufig ausgeschlossen, weshalb ein eigener Baustein erforderlich ist. Eine gesetzliche Pflicht besteht für Übersetzer nicht, wohl aber verlangen Auftraggeber und Rahmenverträge den Nachweis regelmäßig.
Übersetzungsfehler verursachen typischerweise reine Vermögensschäden, keine Sachschäden.
Reine Vermögensschäden sind in allgemeinen Betriebshaftpflichtverträgen häufig ausgeschlossen.
Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht für Übersetzer nicht.
Liability insurance ist der Oberbegriff und lässt die Schadensart offen.
Verursacht ein Übersetzungsfehler einen Vermögensschaden, greift eine allgemeine Betriebspolice oft nicht. Steht liability insurance, bleibt die Schadensart offen. Für eine Angebotsanlage nachrangig; im Schadensfall fehlt der Deckungsschutz.
Wörtlich übersetzt wird Berufshaftpflichtversicherung zu professional liability insurance, was gebräuchlich ist, oder zu occupational insurance, was an Arbeitsunfälle denken lässt. Dass es um reine Vermögensschäden geht, die anderswo ausgeschlossen sind, trägt keine Fassung. Wo der Vermögensschaden genannt ist, klärt es sich; in einer Vertragsanlage wird der falsche Nachweis verlangt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.