gesetzliche Krankenversicherung
statutory health insurance nach dem englischen Sprachgebrauch des Spitzenverbands der Krankenkassen. Public health insurance ist verbreitet, trifft die gesetzliche Grundlage aber weniger genau. Im Zweifel entscheidet, ob die gesetzliche oder die private Versicherung gemeint ist.
Deutschland hat ein duales System: die gesetzliche Krankenversicherung mit Versicherungspflicht und die private Krankenversicherung für den, der die Voraussetzungen erfüllt. Der Spitzenverband der Krankenkassen nennt sich selbst auf Englisch National Association of Statutory Health Insurance Funds, die einzelne Kasse heißt entsprechend health insurance fund. Public health insurance ist wegen des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus vertretbar, statutory health insurance jedoch präziser, weil die Kassen nicht staatlich betrieben, sondern selbstverwaltet sind. Zu trennen sind zwei Schwellen: Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze.
Public health insurance ist vertretbar, statutory health insurance trifft die Selbstverwaltung der Kassen jedoch genauer.
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze sind zwei verschiedene Schwellen, die eine öffnet den Wechsel, die andere deckelt den Beitrag.
Die einzelne Krankenkasse ist eine health insurance fund, nicht eine health insurance company.
Sickness fund wirkt wie eine wörtliche Übertragung, ist in europäischer und gesundheitspolitischer Fachliteratur aber der etablierte Standardbegriff.
Wechselt jemand von der gesetzlichen in die private Versicherung und muss den Status im Ausland belegen, hängt einiges an der Fassung. Steht public health insurance, unterstellt der Empfänger ein staatliches System und fragt nach einer Behörde. Für eine Auskunft am Telefon reicht das; in einer Versicherungsbescheinigung nicht.
Eine automatische Übersetzung wählt für gesetzliche Krankenversicherung häufig public health insurance, was ein staatlich betriebenes System nahelegt. Dass es sich um selbstverwaltete Kassen mit gesetzlicher Versicherungspflicht handelt, überträgt sich nicht. Wo die Kasse namentlich genannt ist, hilft der Zusammenhang; in einer Statusangabe entsteht ein falsches Bild der Trägerschaft.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.