Ausgleichsanspruch
indemnity nach der Richtlinie für den Anspruch des Vertreters auf Vergütung des geschaffenen Kundenstamms; compensation for damage ist die andere Regelungsvariante, die andere Staaten gewählt haben. Deutschland folgt dem Ausgleichsmodell. Im Zweifel entscheidet, welches Modell die maßgebliche Rechtsordnung gewählt hat.
Die Richtlinie ließ den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen zwei Modellen: dem Ausgleich für den beim Unternehmer verbleibenden Vorteil, englisch indemnity, und dem Ersatz des Schadens des Vertreters, englisch compensation for damage. Deutschland hat sich für das erste entschieden. Wer im englischsprachigen Vertrag compensation liest, sollte deshalb prüfen, welchem Recht er unterliegt. Der Anspruch kann vor Vertragsende nicht ausgeschlossen werden und muss binnen eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden.
Indemnity und compensation for damage sind zwei verschiedene Modelle der Richtlinie, nicht Synonyme.
Der Anspruch kann vor Vertragsende nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Er ist binnen eines Jahres nach Vertragsende geltend zu machen, sonst verfällt er.
Die Jahresprovision ist eine Obergrenze und kein Pauschalbetrag, verbreitet ist der gegenteilige Irrtum.
Endet ein Vertriebsvertrag nach vielen Jahren, entscheidet das anwendbare Recht über Anspruchsart und Berechnung. Steht compensation in einem deutschem Recht unterliegenden Vertrag, rechnet die Gegenseite nach dem falschen Modell. Für eine Verhandlungsnotiz nachrangig; bei der Bezifferung liegen die Ergebnisse weit auseinander.
Für den Ausgleichsanspruch liefert eine Maschine compensation claim oder settlement claim, beides ohne Bezug zur Richtlinie. Da compensation dort aber die zweite, andersartige Variante bezeichnet, entsteht eine falsche Fährte statt einer bloßen Ungenauigkeit. Wo das anwendbare Recht genannt ist, klärt es sich; in einer Klausel wird nach dem falschen Modell gerechnet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.