Sozialversicherungspflicht
compulsory social insurance für die kraft Gesetzes bestehende Versicherung in fünf Zweigen. Sie entsteht mit der Beschäftigung, nicht durch Vertrag oder Anmeldung. Im Zweifel entscheidet, ob eine Beschäftigung vorliegt, nicht ob jemand angemeldet wurde.
Die Versicherungspflicht ist keine Folge einer Anmeldung, sondern der Beschäftigung selbst; wer sie versäumt anzumelden, ändert am Bestehen nichts, sondern schuldet die Beiträge nachträglich. Erfasst sind fünf Zweige, wobei die Unfallversicherung allein vom Arbeitgeber getragen wird. Social security ist im Englischen mehrdeutig und bezeichnet im amerikanischen Sprachgebrauch vor allem die Rentenversicherung; im deutschen Zusammenhang ist die Fünfgliedrigkeit mitzudenken.
Die Versicherungspflicht entsteht mit der Beschäftigung, nicht mit der Anmeldung.
Social security meint im amerikanischen Sprachgebrauch vor allem die Rentenversicherung und ist damit enger.
Die Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber, die übrigen Zweige werden geteilt.
Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht sind verschiedene Institute.
Entsendet ein ausländisches Unternehmen Personal nach Deutschland, entscheidet die Einordnung über Beiträge in fünf Zweigen. Steht nur social security, denkt der Berater an die Rente und übersieht Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Für eine Kalkulation nachrangig; bei der Anmeldung fehlen dann ganze Positionen.
Weil Sozialversicherungspflicht nach einer Verpflichtung klingt, gibt eine Maschine sie als social security obligation oder insurance duty wieder. Damit erscheint sie als etwas, das man erfüllt oder versäumt, während sie in Wahrheit von selbst eintritt. In einer Pflichtenliste wirkt sie dann wie eine Formalie.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.