Berufsqualifikation
professional qualification für die durch Ausbildungsnachweise belegte Befähigung; sie ist mehr als das Zeugnis und weniger als bloße Erfahrung. Eine Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung. Im Zweifel entscheidet, ob ein formaler Abschluss vorliegt.
Der Begriff trennt drei Dinge, die im Alltag zusammenfließen. Das Zeugnis ist nur der Nachweis; geprüft wird die dahinterstehende Qualifikation. Bloße Berufserfahrung ohne formalen Abschluss ist keine Berufsqualifikation im Sinne des Feststellungsverfahrens und begründet den Anspruch nicht. Und die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist eine Einstufung ohne Anerkennungswirkung; sie wird gleichwohl häufig mit der Anerkennung verwechselt und auch so beauftragt.
Das Zeugnis ist nur der Nachweis, geprüft wird die dahinterstehende Qualifikation.
Berufserfahrung ohne formalen Abschluss ist keine Berufsqualifikation im Sinne des Verfahrens.
Die Zeugnisbewertung der Zentralstelle ist eine Einstufung ohne Anerkennungswirkung.
Degree bezeichnet den akademischen Grad und verengt den Begriff.
Weist jemand nur Berufserfahrung ohne Abschluss nach, trägt das den Antrag nicht. Steht degree, fallen Ausbildungsberufe aus dem Blick. Für einen Lebenslauf nachrangig; im Antrag fehlt die tragende Voraussetzung.
Berufsqualifikation trifft eine Maschine mit professional qualification, was der Richtlinie entspricht, oder mit degree und diploma, die auf Urkunden verengen. Dass Erfahrung ohne Abschluss nicht genügt und die Zeugnisbewertung keine Anerkennung ist, trägt keine Fassung. Wo der Ausbildungsnachweis genannt ist, klärt es sich; in einem Antrag fehlt die Grundlage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.