Insichgeschäft
self-dealing oder self-contracting, wenn der Vertreter auf beiden Seiten eines Geschäfts steht, mit sich selbst oder als Vertreter mehrerer. Wörtliche Übersetzungen treffen keinen englischen Begriff. Im Zweifel entscheidet, ob eine Person beide Seiten vertritt.
Ein Insichgeschäft liegt vor, wenn ein Vertreter auf beiden Seiten eines Rechtsgeschäfts steht, entweder mit sich selbst im eigenen Namen, Selbstkontrahieren, oder als Vertreter mehrerer Parteien, Mehrvertretung, geregelt in Paragraph 181 BGB. Im Englischen trifft self-dealing oder self-contracting die erste, dual agency oder multiple representation die zweite Variante. Wegen der Gefahr eines Interessenkonflikts ist das Geschäft grundsätzlich schwebend unwirksam und muss genehmigt werden. Wer Insichgeschäft wörtlich als in-itself transaction übersetzt, trifft keinen etablierten Begriff und macht den Interessenkonflikt unkenntlich, um den es der Norm geht.
Wörtlich als in-itself transaction oder self-transaction ist es kein englischer Rechtsbegriff, self-dealing oder self-contracting verwenden.
Selbstkontrahieren ist self-contracting, Mehrvertretung ist dual agency, die beiden Varianten nicht vermengen.
Das Insichgeschäft ist nicht sofort nichtig, sondern schwebend unwirksam und genehmigungsfähig.
Self-dealing trägt im englischen Gesellschaftsrecht denselben Interessenkonflikt, passt daher gut.
Unterschreibt ein GmbH-Geschäftsführer einen Vertrag zugleich für die Gesellschaft und für sich privat, trägt die Wortwahl den Interessenkonflikt. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck ohne Sinn im englischen Recht. Grob mag self-dealing reichen; sobald zwischen Selbstkontrahieren und Mehrvertretung getrennt wird, helfen self-contracting und dual agency.
Ein Übersetzungsprogramm zerlegt Insichgeschäft oft wörtlich zu in-itself transaction oder self-transaction, was kein englischer Jurist kennt. Der Interessenkonflikt, um den es Paragraph 181 geht, bleibt dabei unsichtbar. Wo nur grob der Sinn zählt, geht das durch; in einer Gesellschafts- oder Vollmachtsklausel trägt self-dealing die gemeinte Gefahr.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.