Nutzungsrechtseinräumung

grant of rights of use
Substantiv · Juristisch

grant of rights of use für die Übertragung von Nutzungsbefugnissen an einer Übersetzung; das Urheberrecht selbst kann nicht übertragen werden. Eine assignment of copyright nach angelsächsischem Muster gibt es hier nicht. Im Zweifel entscheidet, ob Nutzungsrechte oder das Urheberrecht gemeint sind.

grant of rights of use
die vertragliche Einräumung der Befugnis, ein Werk auf bestimmte Arten zu nutzen, ohne dass das Urheberrecht selbst übergeht.
assignment of copyright
die im Common Law übliche Vollübertragung, die das deutsche Recht nicht kennt.
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Warum

Wer Übersetzungen einkauft, braucht eine Rechtekette in zwei Richtungen. Vom Übersetzer sind Nutzungsrechte einzuräumen, wobei das Urheberrecht selbst bei ihm bleibt; eine Vollübertragung nach angelsächsischem Muster ist im deutschen Recht nicht möglich. Vom Urheber des Ausgangswerks ist zusätzlich die Zustimmung zur Verwertung der Bearbeitung erforderlich, denn das Anfertigen einer Übersetzung und ihre Veröffentlichung sind zwei verschiedene Dinge.

Typische Fehler

Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, eingeräumt werden nur Nutzungsrechte.

Eine Vollübertragung nach angelsächsischem Muster ist im deutschen Recht nicht möglich.

Für die Verwertung ist zusätzlich die Zustimmung des Originalurhebers erforderlich.

Anfertigen und Veröffentlichen einer Übersetzung sind zwei verschiedene Vorgänge.

Beispiele
Nutzungsrechte einräumen to grant rights of use
ausschließliches Nutzungsrecht exclusive right of use
einfaches Nutzungsrecht non-exclusive right of use
Zustimmung des Urhebers consent of the author
Rechtekette chain of rights
Verwertung exploitation
Worauf es ankommt

Vergibt eine Agentur Aufträge an Freie, muss sie die Rechte ausdrücklich einräumen lassen. Steht copyright transfer, wird eine Vollübertragung vereinbart, die ins Leere geht. Für ein Angebot nachrangig; bei der Weiterlizenzierung fehlt die Grundlage.

Was die Maschine übersieht

Für die Nutzungsrechtseinräumung liefert eine Maschine grant of usage rights oder copyright transfer; die zweite Fassung unterstellt eine Vollübertragung, die das deutsche Recht nicht kennt. Wer sie übernimmt, vereinbart etwas Unmögliches statt einer wirksamen Einräumung. Wo das Nutzungsrecht genannt ist, klärt es sich; in einer Weiterlizenzierung fehlt die Grundlage.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.