Eigenbedarf
personal use für den Eigenbedarf des Vermieters, die Kündigung heißt termination for personal use. Daneben steht own use, gebräuchlich, aber weniger fest. Im Zweifel entscheidet, ob der Eigennutzungswunsch des Vermieters oder ein anderer Kündigungsgrund gemeint ist.
Eigenbedarf ist nach Paragraph 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB der praktisch wichtigste Kündigungsgrund im Wohnraummietrecht: Der Vermieter benötigt die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts. Im Englischen heißt das personal use, die Kündigung entsprechend termination for personal use, daneben own use. Wichtig ist der Rahmen: Eine ordentliche Kündigung ist ohne berechtigtes Interesse überhaupt nicht möglich, und der Eigenbedarf muss in der Kündigung konkret begründet werden. Wer nur eviction schreibt, benennt die Räumung als Folge, nicht den Kündigungsgrund, um den es rechtlich geht.
Eigenbedarf ist der Kündigungsgrund, nicht die Räumung, eviction beschreibt die Folge und ersetzt personal use nicht.
Own need und personal requirement sind wörtliche Übertragungen ohne festen Halt im Mietrecht, personal use oder own use verwenden.
Eigenbedarfskündigung ist termination for personal use, nicht notice of own demand.
Der Eigenbedarf braucht konkrete Gründe in der Kündigung, eine pauschale Behauptung genügt nicht.
Kündigt ein Vermieter, weil seine Tochter einziehen soll, muss die Begründung im Schreiben tragen. Steht dort nur eviction, liest der Mieter eine Räumungsandrohung statt eines Kündigungsgrundes, den er auf Plausibilität prüfen könnte. Umgangssprachlich mag das genügen; im Kündigungsschreiben selbst hängt die Wirksamkeit an der Begründung.
Eigenbedarf zerlegt eine maschinelle Übersetzung leicht in own need oder personal requirement, Wörter ohne Halt im Mietrecht, oder sie springt gleich zu eviction. Damit wird aus dem Kündigungsgrund die Räumungsfolge. Wo der Vorgang ohnehin erzählt wird, trägt es; im Kündigungsschreiben verschwindet gerade der Grund, den der Mieter prüfen können muss.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.