Punktesystem
points system für die Erfassung von Verkehrsverstößen in einem zentralen Register; Punkte werden nicht vergeben, sondern eingetragen. Sie verfallen einzeln nach Tilgungsfristen, und für die Maßnahmen zählt der Stand am Tag der Tat. Im Zweifel entscheidet, wann die Tat begangen wurde.
Der verbreitetste Irrtum betrifft den Abbau: Punkte verfallen einzeln nach der für den jeweiligen Verstoß geltenden Frist, und eine Hemmung durch neue Eintragungen besteht seit der Reform von 2014 nicht mehr. Für die Maßnahmenstufen kommt es zudem auf den Punktestand am Tag der Tat an, nicht auf den Stand bei Rechtskraft oder bei der Behördenentscheidung. Erreicht der Stand die Schwellen, folgen Ermahnung, Verwarnung und schließlich die Entziehung. Ein Fahreignungsseminar kann Punkte abbauen, jedoch nur eingeschränkt.
Punkte verfallen einzeln nach eigener Frist, eine Hemmung durch neue Eintragungen gibt es nicht.
Für die Maßnahmenstufen ist der Punktestand am Tag der Tat maßgeblich, nicht bei Rechtskraft.
Ein Fahreignungsseminar kann Punkte abbauen, aber nur eingeschränkt und nur auf bestimmter Stufe.
Im Ausland begangene Verstöße werden nicht ohne Weiteres eingetragen.
Sammelt ein Fahrer wiederholt Verstöße, entscheidet der Stand am Tattag über die Maßnahme. Steht penalty points, wird eine Sanktion unterstellt statt einer Registereintragung. Für eine Auskunft nachrangig; bei der Berechnung entsteht ein falscher Stand.
Eine automatische Übersetzung gibt Punktesystem als penalty points system wieder, was britischem Sprachgebrauch entspricht und eine Sanktion nahelegt. Tatsächlich handelt es sich um eine Registereintragung mit eigenen Tilgungsfristen. Wo das Register genannt ist, klärt es sich; in einer Fristberechnung wird ein gemeinsamer Verfall angenommen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.