Fachkraft für Arbeitssicherheit
occupational safety specialist für die vom Arbeitgeber zu bestellende Fachkraft mit besonderer Ausbildung; sie berät und unterstützt, trägt die Verantwortung aber nicht. Die Bestellung entlastet den Arbeitgeber nicht. Im Zweifel entscheidet, wer die Entscheidung zu treffen hat.
Die Rolle wird häufig missverstanden: Die Fachkraft berät, begeht die Betriebsstätten, prüft Betriebsanlagen und wirkt an der Gefährdungsbeurteilung mit, doch die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Sie ist bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Neben ihr ist regelmäßig ein Betriebsarzt zu bestellen; beide arbeiten zusammen, ersetzen einander aber nicht.
Die Bestellung entlastet den Arbeitgeber nicht, die Verantwortung bleibt bei ihm.
Die Fachkraft ist bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei.
Neben ihr ist regelmäßig ein Betriebsarzt zu bestellen, beide ersetzen einander nicht.
Safety officer bezeichnet häufig den Sicherheitsbeauftragten, eine andere Funktion.
Bestellt ein Betrieb eine Fachkraft, geht die Verantwortung nicht auf sie über. Steht safety officer, wird sie mit dem Sicherheitsbeauftragten verwechselt, der andere Aufgaben hat. Für ein Organigramm nachrangig; bei einer Haftungsfrage wird die Verantwortung falsch zugeordnet.
Wörtlich übersetzt wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu safety specialist oder safety officer; das zweite bezeichnet im deutschen Zusammenhang den Sicherheitsbeauftragten, eine andere Funktion mit anderen Aufgaben. Dass die Verantwortung beim Arbeitgeber bleibt, trägt keine Fassung. Wo die Beratungsrolle genannt ist, klärt es sich; in einem Organigramm wandert die Haftung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.