arbeitsmedizinische Vorsorge
occupational health surveillance für die ärztliche Beratung und Untersuchung zur Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen; davon zu trennen ist die fitness for work examination, also die Eignungsuntersuchung. Die Bescheinigung an den Arbeitgeber enthält keine gesundheitlichen Bedenken. Im Zweifel entscheidet, ob Vorsorge oder Eignung geprüft werden soll.
Die Trennung ist strikt und wird von ausländischen Konzernzentralen regelmäßig verkannt. Die Bescheinigung an den Arbeitgeber nennt nur, dass, wann und aus welchem Anlass ein Termin stattfand, und sagt nichts über gesundheitliche Bedenken. Der Arzt muss dem Arbeitgeber jedoch mitteilen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, und Maßnahmen vorschlagen; der Arbeitgeber hat daraufhin die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Ein Tätigkeitswechsel aus persönlichen Gründen darf nur mit Einwilligung mitgeteilt werden.
Die Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung und verfolgt einen anderen Zweck.
Die Bescheinigung nennt nur, dass und wann ein Termin stattfand, gesundheitliche Bedenken enthält sie nicht.
Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, ist der Arbeitgeber zu unterrichten und die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.
Ein empfohlener Tätigkeitswechsel darf dem Arbeitgeber nur mit Einwilligung mitgeteilt werden.
Schickt ein Arbeitgeber Beschäftigte zum Betriebsarzt, erhält er keine Befunde, wohl aber Hinweise auf unzureichende Schutzmaßnahmen. Steht medical examination, erwartet die Konzernzentrale einen Befundbericht. Für eine Terminplanung nachrangig; bei einer Personalentscheidung entsteht eine unerfüllbare Erwartung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird maschinell zu occupational medical examination oder medical check-up; beide rücken die Untersuchung in den Vordergrund, während der Kern die Beratung und der Schutz des Beschäftigten ist. Dass der Arbeitgeber keine Befunde erhält, trägt keine Fassung. In einer Personalakte werden dann Ergebnisse erwartet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.