Testamentsvollstreckung

administration by an executor
Substantiv · Juristisch

administration by an executor für die Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Erblasser Bestimmten; der Nachlass geht anders als im Common Law nicht auf ihn über. Eigentümer werden die Erben unmittelbar. Im Zweifel entscheidet, wem der Nachlass zusteht und wer ihn verwaltet.

Wann welche Übersetzung
administration by an executor – die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses durch eine vom Erblasser bestimmte Person, während die Erben Inhaber des Nachlasses sind.
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Warum

Der Unterschied zum Common Law ist grundlegend und wird regelmäßig übersehen. Dort geht der Nachlass zunächst auf den executor über, der ihn abwickelt und erst danach an die Berechtigten auskehrt. Im deutschen Recht fällt der Nachlass unmittelbar den Erben an; der Testamentsvollstrecker verwaltet fremdes Vermögen und ist in seinen Befugnissen durch die Anordnungen des Erblassers begrenzt. Die Erben sind Eigentümer, dürfen über die verwalteten Gegenstände aber nicht verfügen.

Typische Fehler

Der Nachlass geht nicht auf den Vollstrecker über, sondern unmittelbar auf die Erben.

Die Erben sind Eigentümer, dürfen über die verwalteten Gegenstände aber nicht verfügen.

Der Vollstrecker verwaltet fremdes Vermögen im Rahmen der Anordnungen des Erblassers.

Executor beschreibt im Common Law eine Stellung mit Vermögensübergang und trifft nicht ohne Weiteres.

Beispiele
Testamentsvollstreckung anordnen to order administration by an executor
Testamentsvollstrecker executor
Verwaltungsvollstreckung continuing administration
Verfügungsbeschränkung restriction on disposal
Testamentsvollstreckerzeugnis certificate of executorship
Auseinandersetzung distribution of the estate
Worauf es ankommt

Setzt ein Erblasser einen Vollstrecker ein, bleibt der Nachlass gleichwohl bei den Erben. Steht executor, unterstellt ein englischsprachiger Berater einen Vermögensübergang. Für eine Testamentsübersetzung nachrangig; bei der Abwicklung wird die Eigentumslage verkannt.

Was die Maschine übersieht

Testamentsvollstreckung zerlegt eine Maschine zu execution of the will oder probate; das erste klingt nach Vollstreckung, das zweite bezeichnet ein Gerichtsverfahren. Schwerer wiegt, dass executor im Common Law einen Vermögensübergang voraussetzt, den das deutsche Recht nicht kennt. In einer Abwicklung wird die Eigentumslage verkannt.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.