Transparenzpflicht
transparency obligation für die Offenlegung, dass ein System künstliche Intelligenz einsetzt oder Inhalte erzeugt hat; die Pflichten treffen Anbieter und Betreiber an verschiedenen Stellen. Den Betreiber trifft sie nur bei Deepfakes und bei Texten über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Im Zweifel entscheidet, welche Rolle das Unternehmen einnimmt.
Die Vorschrift verteilt die Pflichten auf verschiedene Akteure, was regelmäßig übersehen wird. Den Anbieter trifft die Gestaltungspflicht, dass ein zur direkten Interaktion bestimmtes System sich zu erkennen gibt, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist, sowie die maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte. Den Betreiber trifft die Offenlegung dagegen nur in zwei Fällen: bei Deepfakes und bei Texten über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Für diese Texte entfällt sie, wenn eine menschliche Überprüfung stattgefunden hat und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Die Gestaltungspflicht bei direkter Interaktion trifft den Anbieter, nicht den Betreiber.
Den Betreiber trifft die Offenlegung nur bei Deepfakes und bei Texten über öffentliche Angelegenheiten.
Für solche Texte entfällt sie bei menschlicher Überprüfung mit redaktioneller Verantwortung.
Diese Ausnahme gilt nur für Texte, bei Deepfakes greift sie nicht.
Antwortet ein Chatbot auf Kundenanfragen, trifft die Gestaltungspflicht den Anbieter des Systems. Steht nur disclosure, bleibt offen, wen die Pflicht trifft. Für eine Systembeschreibung nachrangig; bei der Rollenzuordnung wird die falsche Stelle verpflichtet.
Transparenzpflicht gibt eine Maschine als transparency requirement oder disclosure obligation wieder; die Verordnung spricht von transparency obligations. Dass sie Anbieter und Betreiber an verschiedenen Stellen trifft, trägt keine Fassung. In einer Umsetzungsplanung wird dann die falsche Stelle verpflichtet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.