Erklärung
Die Erklärung als Aussage vor einer Stelle ist die déclaration, die inhaltliche Erläuterung die explication. Die eidesstattliche Erklärung ist die attestation sur l'honneur.
Die Steuererklärung ist die déclaration d'impôts, die Willenserklärung im Vertragsrecht déclaration de volonté, und die eigene eidesstattliche Erklärung heißt déclaration sur l'honneur. Bestätigt dagegen ein Dritter einen Sachverhalt, unterschreibt er eine attestation sur l'honneur, etwa ein Vermieter zur Wohnungslage. Wer einen Sachverhalt erläutern will, gibt eine explication, und die Erklärung einer Regel im Unterricht ist ebenfalls die explication. Der Bruch zwischen förmlicher Abgabe und inhaltlicher Erläuterung ist im Deutschen weich, im Französischen scharf.
„das erklärt sich damit, dass“ heißt cela s'explique par le fait que, nicht „cela se déclare“.
die eigene eidesstattliche Erklärung ist die déclaration sur l'honneur; eine attestation sur l'honneur bestätigt ein Dritter über einen anderen.
die Regierungserklärung ist die déclaration de politique générale, hier stimmt déclaration.
Formular, Unterricht, Notariat: déclaration, explication, attestation, jedes Wort adressiert eine andere Handlung. Wandert déclaration in den erklärenden Absatz eines Sachtextes, klingt jede Erläuterung nach amtlicher Abgabe; wandert explication ins Formular, steht der Steuerbescheid am Ende ohne Erklärung im rechtstechnischen Sinn.
Ebenensprünge entgehen der Automatik: „Erklärung“ wird pauschal déclaration, auch wo eine explication die Sache erläutert. Aus dem Erklären eines Vorgangs im Lehrbuch wird eine formale Abgabe an eine Behörde, und der Text bekommt einen Amtston, den er nicht meint.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.