Abtretung
Nimm „انتقال طلب“ für die Abtretung einer Forderung. „واگذاری“ ist breiter und braucht den Gegenstand; „انتقال قرارداد“ betrifft den ganzen Vertrag.
„Abtretung“ meint im deutschen Schuldrecht meist die Übertragung einer Forderung. Persisch sollte den Gegenstand nennen, sonst bleibt offen, ob طلب, حق, Vertrag oder Sache übertragen wird. انتقال طلب hält den Gläubigerwechsel fest. واگذاری ist brauchbar als Oberwort, aber für juristische Präzision zu leer.
„Abtretung einer Forderung“ heißt انتقال طلب, nicht nur واگذاری.
„Vertragsübertragung“ ist انتقال قرارداد und betrifft mehr als die Forderung.
حواله kann im iranisch geprägten Kontext eine eigene Figur sein und sollte nicht automatisch für Zession stehen.
Der neue Gläubiger sollte als طلبکار جدید oder منتقلالیه erkennbar bleiben.
Factoring, Sicherheiten oder Inkasso: entscheidend ist, ob nur die Forderung den Gläubiger wechselt. انتقال طلب hält diesen Wechsel fest; واگذاری lässt den übertragenen Gegenstand offen.
Automatische Übersetzung nimmt oft واگذاری. Das ist zu allgemein; in einer Sicherungs- oder Inkassoklausel bleibt offen, ob طلب, حق oder der ganze Vertrag übertragen wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.