Mahnverfahren
Nimm ilamsız icra takibi, wenn das staatliche Verfahren zur Durchsetzung einer Geldforderung ohne vorherigen Titel gemeint ist; genel haciz yolu, wenn der übliche Weg dieses Verfahrens bezeichnet wird; ihtarname, wenn nur die außergerichtliche Mahnung gemeint ist. Im Zweifel entscheidet, ob ein Vollstreckungsamt eingeschaltet wird oder nur ein Brief geschrieben.
Beide Rechtsordnungen kennen einen schnellen Weg für unbestrittene Geldforderungen, aber sie hängen ihn an verschiedene Stellen. Das deutsche Mahnverfahren läuft beim Gericht und endet, wenn niemand widerspricht, mit einem Vollstreckungsbescheid, also mit einem Titel. Das türkische ilamsız icra takibi läuft nicht beim Gericht, sondern beim Vollstreckungsamt, und es entsteht kein Titel; der Schuldner erhält einen ödeme emri, und schon sein bloßer Widerspruch bringt das Verfahren zum Erliegen. Der Gläubiger muss dann klagen oder den Widerspruch beseitigen lassen. Wer die Begriffe gleichsetzt, überträgt die Wortgleichung und unterschlägt den Unterschied im Ergebnis.
Ihtar und ihtarname bezeichnen die Mahnung als Erklärung, nicht ein Verfahren.
Der Zahlungsbefehl heißt ödeme emri und stammt vom Vollstreckungsamt, nicht vom Gericht; icra emri gehört dagegen zur Vollstreckung aus einem Titel.
Der Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl heißt itiraz und wird gegenüber dem Vollstreckungsamt erklärt, nicht gegenüber dem Gericht.
Aus dem türkischen Verfahren entsteht kein Titel; wer den Vollstreckungsbescheid mit einem Wort für Titel übersetzt, unterstellt eine Rechtsfolge, die es dort nicht gibt.
Rechnungen bleiben offen, und der Gläubiger will schnell an sein Geld, ohne zu klagen. Wer den deutschen Weg beschreibt, aber das türkische Institut benennt, verspricht dem Mandanten einen Titel, den dieses Verfahren gar nicht hervorbringt; widerspricht der Schuldner, muss doch geklagt werden. Umgekehrt liest ein Schuldner in der Übersetzung von einer bloßen Mahnung, während in Wahrheit ein staatliches Verfahren läuft und eine Frist von wenigen Tagen abläuft.
Übersetzt man „Mahnverfahren“ Wort für Wort, entsteht so etwas wie ein Ermahnungsverfahren, und der Leser denkt an einen Brief. Die automatische Übersetzung wählt fast nie das Institut, das die Sache trifft, weil dafür ein Rechtsvergleich nötig wäre und keine Wortgleichung; aus einem staatlichen Verfahren mit Siebentagesfrist wird eine höfliche Erinnerung.