Beistandspflicht
obligation to provide assistance für die Pflicht des Veranstalters, dem Reisenden in Schwierigkeiten zu helfen; sie besteht unabhängig davon, ob er den Anlass zu vertreten hat. Aufwendungsersatz darf er nur verlangen, wenn den Reisenden ein Verschulden trifft. Im Zweifel entscheidet, ob der Reisende die Lage schuldhaft herbeigeführt hat.
Die Pflicht ist verschuldensunabhängig und greift auch dann, wenn der Anlass in der Sphäre des Reisenden liegt, etwa bei Erkrankung oder Verlust von Papieren. Geschuldet sind Informationen zu Gesundheitsdiensten und Behörden, Unterstützung bei der Kommunikation und bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Hat der Reisende die Lage schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Veranstalter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind; ohne Verschulden trägt er sie selbst.
Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Veranstalter den Anlass zu vertreten hat.
Ersatz kann nur verlangt werden, wenn der Reisende die Lage schuldhaft selbst herbeigeführt hat.
Geschuldet ist Ersatz tatsächlich entstandener und angemessener Aufwendungen, kein Entgelt.
Duty of care ist ein deliktsrechtlicher Begriff und trifft die Beistandspflicht nicht.
Erkrankt ein Reisender unverschuldet am Zielort, muss der Veranstalter helfen und trägt die Aufwendungen selbst. Steht duty of care, wird die Pflicht mit der deliktischen Verkehrssicherung verwechselt. Für eine Serviceleitlinie nachrangig; bei einer Abrechnung werden Kosten weitergegeben, die niemand schuldet.
Eine automatische Übersetzung gibt Beistandspflicht als duty of assistance oder duty of care wieder; die zweite Fassung stammt aus dem Deliktsrecht und meint die Verkehrssicherung. Dass die Pflicht verschuldensunabhängig greift und entgeltpflichtig sein kann, trägt keine Fassung. In einer Serviceleitlinie wird daraus eine Pflicht zur Kulanz.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.