Entziehung der Fahrerlaubnis
withdrawal of the driving licence für den dauerhaften Verlust der Berechtigung; davon zu trennen ist der driving ban, also das befristete Fahrverbot, das die Berechtigung unberührt lässt. Nach der Entziehung ist eine Neuerteilung zu beantragen. Im Zweifel entscheidet, ob die Berechtigung erlischt oder nur ruht.
Der Unterschied entscheidet über die Folgen. Beim Fahrverbot ruht die Berechtigung für eine bestimmte Zeit und lebt danach ohne Weiteres wieder auf. Bei der Entziehung erlischt sie; wer wieder fahren will, muss eine Neuerteilung beantragen, die von der Behörde geprüft und mit Auflagen versehen werden kann. Die Entziehung kann durch die Verwaltungsbehörde oder durch das Strafgericht erfolgen, und im zweiten Fall wird regelmäßig eine Sperrfrist für die Neuerteilung festgesetzt.
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, bei der Entziehung erlischt sie.
Nach der Entziehung ist eine Neuerteilung zu beantragen, die geprüft wird.
Die Entziehung kann durch die Verwaltungsbehörde oder durch das Strafgericht erfolgen.
Suspension legt ein Ruhen nahe und trifft die Entziehung nicht.
Entzieht eine Behörde die Fahrerlaubnis, lebt sie nach Fristablauf nicht von selbst wieder auf. Steht suspension, erwartet der Betroffene eine automatische Rückkehr. Für eine Mitteilung nachrangig; bei der Planung fehlt ein ganzes Antragsverfahren.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird maschinell zu licence suspension oder revocation; das erste legt ein bloßes Ruhen nahe und verwechselt sie mit dem Fahrverbot. Dass die Berechtigung erlischt und neu zu beantragen ist, trägt diese Fassung nicht. Wo die Neuerteilung genannt ist, klärt es sich; in einer Rückkehrplanung fehlt ein Verfahren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.