Gerichtsstandsvereinbarung
choice-of-court agreement nach der europäischen Zuständigkeitsverordnung, deren Sprachfassungen gleichermaßen verbindlich sind. Sie bestimmt das Gericht, nicht das anwendbare Recht. Im Zweifel entscheidet, ob eine ausschließliche oder eine bloß zusätzliche Zuständigkeit vereinbart ist.
Die europäische Zuständigkeitsverordnung nennt die Vereinbarung choice-of-court agreement, mit Bindestrichen; in der Vertragspraxis begegnet auch jurisdiction agreement oder forum selection clause, letzteres amerikanisch geprägt. Entscheidend ist die Reichweite: Eine ausschließliche Vereinbarung schließt andere Gerichte aus, eine nicht ausschließliche eröffnet nur einen zusätzlichen Gerichtsstand. Fehlt der Zusatz, gilt die Vereinbarung im Zweifel als ausschließlich, was in der Übersetzung sichtbar bleiben muss.
Die Gerichtsstandsvereinbarung bestimmt das Gericht, die Rechtswahl das anwendbare Recht, beide nicht vertauschen.
Ausschließliche und nicht ausschließliche Vereinbarungen wirken verschieden, exclusive und non-exclusive gehören in die Übersetzung.
Forum selection clause ist amerikanisch geprägt, die Verordnung sagt choice-of-court agreement.
Bei Verbraucher-, Versicherungs- und Arbeitssachen sind Gerichtsstandsvereinbarungen nur eingeschränkt zulässig.
Steht in einem Vertrag eine Klausel über das zuständige Gericht, entscheidet ihre Reichweite über den Klageort. Fehlt in der Übersetzung das Wort exclusive, hält die Gegenseite andere Gerichte für weiterhin offen. Für eine Vertragsübersicht nachrangig; bei der Wahl des Klageorts trägt genau dieser Zusatz.
Für Gerichtsstandsvereinbarung liefert eine Maschine jurisdiction clause oder venue agreement, ohne die Fassung der Verordnung zu treffen. Schwerer wiegt, dass der Zusatz zur Ausschließlichkeit oft wegfällt. Wo beide Varianten benannt sind, klärt es sich; in einer knappen Klausel bleibt offen, ob andere Gerichte ausgeschlossen sind.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.