Nacherfüllung
subsequent performance für den vorrangigen Anspruch auf Beseitigung eines Mangels; beim Werkvertrag wählt der Unternehmer zwischen Nachbesserung und Neuherstellung, beim Kauf dagegen der Käufer. Das Wahlrecht entfällt, wenn nur ein Weg taugt. Im Zweifel entscheidet, ob beide Wege zu einem mangelfreien Werk führen.
Zwei Punkte werden regelmäßig verwechselt. Erstens liegt das Wahlrecht beim Werkvertrag anders als beim Kauf: Nicht der Besteller, sondern der Unternehmer entscheidet, ob er nachbessert oder neu herstellt. Es besteht allerdings nur, soweit beide Wege zu einem mangelfreien Werk führen; taugt nur einer, entfällt es. Die erforderlichen Aufwendungen trägt der Unternehmer, doch er kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Zweitens ist die Nacherfüllung vorrangig; die weiteren Rechte greifen erst bei Fehlschlagen, Verweigerung oder Unzumutbarkeit.
Beim Werkvertrag wählt der Unternehmer zwischen Nachbesserung und Neuherstellung, beim Kauf der Käufer.
Das Wahlrecht besteht nur, soweit beide Wege zu einem mangelfreien Werk führen.
Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Sie ist vorrangig, Minderung und Rücktritt greifen erst bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit.
Rügt ein Kunde eine Terminologie, ist zunächst Gelegenheit zur Überarbeitung zu geben. Steht rework, wirkt der Anspruch wie eine Serviceleistung. Für eine Kundenantwort nachrangig; bei einer Minderung fehlt die Voraussetzung.
Nacherfüllung gibt eine Maschine als subsequent performance, was zutrifft, oder als rework und remedy; beide beschreiben die Tätigkeit statt des Anspruchs. Dass das Wahlrecht beim Werkvertrag dem Unternehmer zusteht, trägt keine Fassung. Wo das Wahlrecht genannt ist, klärt es sich; in einer Kundenantwort wird eine Neuherstellung zugesagt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.