Nährwertdeklaration
nutrition declaration für die vorgeschriebene Angabe der Nährwerte; Reihenfolge, Bezugsgröße und Einheiten sind vorgegeben. Sie ist keine freie Tabelle. Im Zweifel entscheidet, ob das Erzeugnis von der Pflicht ausgenommen ist.
Die Deklaration folgt einem festen Schema: Brennwert sowie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, in dieser Reihenfolge und je hundert Gramm oder Milliliter. Zusätzliche Angaben je Portion sind zulässig, ersetzen die Bezugsgröße aber nicht. Ausgenommen sind unter anderem Kräuter, Gewürze, Aromen und Kräutertees. Vom gesetzlichen Pflichtteil zu trennen ist der Nutri-Score, ein freiwilliges System, das die Deklaration ergänzt und nicht ersetzt.
Reihenfolge, Bezugsgröße und Einheiten sind vorgegeben, eine freie Gestaltung ist unzulässig.
Angaben je Portion sind zulässig, ersetzen die Angabe je hundert Gramm oder Milliliter aber nicht.
Bestimmte Erzeugnisse sind ausgenommen, etwa Kräuter, Gewürze und Kräutertees.
Der Nutri-Score ist freiwillig und ersetzt die Nährwertdeklaration nicht.
Gestaltet ein Hersteller eine neue Verpackung, ist die Reihenfolge der Nährstoffe nicht wählbar. Steht nutritional information, wirkt die Tabelle wie eine Serviceangabe. Für einen Entwurf nachrangig; bei der Freigabe ist das Etikett nicht verkehrsfähig.
Für die Nährwertdeklaration liefert eine Maschine nutritional information oder nutrition facts; das zweite ist die amerikanische Tabellenbezeichnung mit anderer Systematik, die Verordnung sagt nutrition declaration. Dass Reihenfolge und Bezugsgröße vorgeschrieben sind, trägt keine Fassung. Wo die Bezugsgröße genannt ist, klärt es sich; in einem Etikettentwurf entsteht eine frei gestaltete Tabelle.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.