Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

declaration of enforceability
Substantiv · Juristisch

declaration of enforceability für inländische, recognition and enforcement für ausländische Schiedssprüche. Anders als bei Urteilen aus Mitgliedstaaten bleibt dieser Zwischenschritt bei Schiedssprüchen erforderlich. Im Zweifel entscheidet, ob ein in- oder ausländischer Schiedsspruch vollstreckt werden soll.

declaration of enforceability
der gerichtliche Ausspruch, dass aus einem inländischen Schiedsspruch vollstreckt werden darf.
recognition and enforcement
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem New Yorker Übereinkommen.
Mehr dazu
Warum

Ein Schiedsspruch ist nicht von selbst vollstreckbar: Er muss zunächst durch ein staatliches Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Bei ausländischen Schiedssprüchen richtet sich das nach dem New Yorker Übereinkommen. Bemerkenswert ist der Gegensatz zu staatlichen Urteilen: Für Entscheidungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Vollstreckbarerklärung entfallen, weil die Zuständigkeitsverordnung ohne Zwischenverfahren auskommt. Diese Verordnung nimmt die Schiedsgerichtsbarkeit aber ausdrücklich aus, sodass es bei Schiedssprüchen beim Zwischenverfahren bleibt.

Typische Fehler

Für Schiedssprüche bleibt das Zwischenverfahren erforderlich, anders als für Urteile aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Vollstreckbarerklärung ist nicht die Zwangsvollstreckung, diese ist der spätere tatsächliche Zugriff.

Enforcement allein unterschlägt den gerichtlichen Ausspruch, der dem Zugriff vorausgeht.

Bei ausländischen Schiedssprüchen gelten die Versagungsgründe des New Yorker Übereinkommens.

Beispiele
einen Schiedsspruch für vollstreckbar erklären to declare an arbitral award enforceable
inländischer Schiedsspruch domestic award
ausländischer Schiedsspruch foreign award
New Yorker Übereinkommen New York Convention
Versagung der Vollstreckung refusal of enforcement
Worauf es ankommt

Sucht ein Gläubiger den Weg zur Vollstreckung aus einem Schiedsspruch, führt die Erfahrung mit europäischen Urteilen in die Irre. Steht nur enforcement, hält er den Zwischenschritt für entbehrlich und beantragt sofort Zwangsvollstreckung. Für eine Einschätzung nachrangig; im Antrag kostet es einen Verfahrensschritt.

Was die Maschine übersieht

Wörtlich übersetzt landet Vollstreckbarerklärung bei enforceability declaration, was unidiomatisch ist, oder eine Maschine verkürzt sie zu enforcement. Damit verschwindet der gerichtliche Zwischenschritt, den das Schiedsrecht anders als das europäische Urteilsrecht verlangt. Wo das Oberlandesgericht genannt ist, klärt es sich; in einer Verfahrensübersicht fehlt ein ganzer Schritt.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.