Teilungserklärung
declaration of division für die notarielle Urkunde, die das Grundstück in Wohnungseigentum aufteilt und Sondereigentum von gemeinschaftlichem Eigentum abgrenzt. Sie ist für den Käufer so wichtig wie der Kaufvertrag. Im Zweifel entscheidet, ob die Aufteilungsurkunde oder ein Kaufvertrag gemeint ist.
Die Teilungserklärung ist die Gründungsurkunde der Wohnanlage: Sie bestimmt, welche Teile Sondereigentum und welche gemeinschaftliches Eigentum sind, weist jedem Anteil einen Miteigentumsanteil zu und enthält regelmäßig die Gemeinschaftsordnung mit den Nutzungs- und Kostenregeln. Beigefügt ist der Aufteilungsplan, den die amtliche Fassung partition plan nennt und der die Bescheinigung der Baubehörde trägt. Für den Käufer wiegt sie so schwer wie der Kaufvertrag, denn sie bindet ihn dauerhaft.
Die Teilungserklärung ist keine Kaufurkunde, sie regelt die Aufteilung und die Nutzungsordnung.
Der beigefügte Aufteilungsplan heißt amtlich partition plan und trägt die Bescheinigung der Baubehörde.
Die Gemeinschaftsordnung ist regelmäßig Teil der Urkunde und bindet auch spätere Erwerber.
Separation deed kommt in der Kanzleipraxis vor, declaration of division ist gebräuchlicher.
Prüft ein Käufer die Unterlagen vor dem Notartermin, entscheidet diese Urkunde über Rechte und Lasten. Steht nur division document, unterschätzt er ihre Bindungswirkung und liest sie nicht. Für eine Erstbesichtigung nachrangig; vor der Beurkundung ist sie das wichtigste Papier neben dem Vertrag.
Weil Teilungserklärung zusammengesetzt ist, bildet eine Maschine division declaration oder partition statement, beides ohne Halt. Dass es sich um die notarielle Gründungsurkunde der Wohnanlage handelt, die auch spätere Erwerber bindet, trägt keine dieser Fassungen. Wo das Grundbuch erwähnt ist, klärt es sich; in einer Unterlagenliste wirkt sie wie ein Formblatt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.