Rechtswahl

choice of law
Substantiv · Juristisch

choice of law für die Wahl des anwendbaren Erbrechts; wählbar ist allein das Recht eines Staates, dem der Erblasser angehört. Ein beliebiges Recht kann nicht gewählt werden. Im Zweifel entscheidet, welche Staatsangehörigkeit besteht oder bestand.

Wann welche Übersetzung
choice of law – die Wahl des auf die Rechtsnachfolge anzuwendenden Rechts, beschränkt auf das Recht eines Staates, dem die Person im Zeitpunkt der Wahl oder ihres Todes angehört.
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Warum

Die Wahl ist das einzige Mittel, die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt zu vermeiden, und sie ist eng begrenzt: Zulässig ist nur das Recht eines Staates der eigenen Staatsangehörigkeit, wobei es genügt, dass sie im Zeitpunkt der Wahl oder im Todeszeitpunkt besteht. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten kann unter ihnen gewählt werden. Wer im Ausland lebt und deutsches Erbrecht sichern will, muss die Wahl in einer Verfügung von Todes wegen treffen; frühere Wahlen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen wirksam.

Typische Fehler

Wählbar ist nur das Recht eines Staates der eigenen Staatsangehörigkeit, kein beliebiges Recht.

Es genügt, dass die Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Wahl oder im Todeszeitpunkt besteht.

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten kann unter ihnen gewählt werden.

Die Wahl ist in einer Verfügung von Todes wegen zu treffen, eine formlose Erklärung genügt nicht.

Beispiele
eine Rechtswahl treffen to make a choice of law
Verfügung von Todes wegen disposition of property upon death
Staatsangehörigkeit nationality
anwendbares Recht applicable law
Gerichtsstandsvereinbarung choice of court agreement
Erbstatut law governing succession
Worauf es ankommt

Möchte ein Erblasser im Ausland deutsches Erbrecht sichern, führt allein die Rechtswahl dorthin. Steht nur choice of jurisdiction, wird die Zuständigkeit statt des anwendbaren Rechts geregelt. Für eine Beratungsnotiz nachrangig; im Testament wird die falsche Klausel aufgenommen.

Was die Maschine übersieht

Rechtswahl gibt eine Maschine als choice of law wieder, was zutrifft, oder als choice of jurisdiction, was die Zuständigkeit statt des anwendbaren Rechts betrifft. Dass nur das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit wählbar ist, trägt keine Fassung. Wo die Staatsangehörigkeit genannt ist, klärt es sich; in einem Testament steht eine unwirksame Wahl.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.