Spruchverfahren
valuation proceedings nach der amtlichen Fassung für das gerichtliche Verfahren zur Bestimmung angemessener Kompensation. Die Entscheidung wirkt für und gegen alle Anteilsinhaber, auch die nicht beteiligten. Im Zweifel entscheidet, ob die Dreimonatsfrist gewahrt ist.
Das Verfahren ist der gesetzliche Auffangweg überall dort, wo die Anfechtung wegen unangemessener Kompensation ausgeschlossen ist. Sein praktischer Kern liegt in der Reichweite: Die rechtskräftige Entscheidung wirkt für und gegen alle Anteilsinhaber, auch für die, die keinen Antrag gestellt haben. Ein einziges Verfahren korrigiert damit die Kompensation für sämtliche außenstehenden Aktionäre. Die Antragsfrist beträgt drei Monate und ist selbst dann gewahrt, wenn der Antrag bei einem unzuständigen Gericht eingeht.
Die Entscheidung wirkt für und gegen alle Anteilsinhaber, auch für die nicht am Verfahren Beteiligten.
Die Antragsfrist ist auch bei Einreichung beim unzuständigen Gericht gewahrt.
Die Begründung ist nachzureichen, ihre Frist kann auf Antrag verlängert werden.
Appraisal proceedings ist amerikanisch geprägt, die amtliche Fassung spricht von valuation proceedings.
Zieht ein Aktionär gegen die Höhe der Abfindung, führt der Weg nicht über die Anfechtung. Steht appraisal proceedings, unterstellt ein amerikanischer Berater ein Verfahren, das nur für den Antragsteller wirkt. Für eine Statusmeldung nachrangig; bei der Einschätzung des Risikos ist die Reichweite entscheidend.
Spruchverfahren wirkt für eine Maschine wie ein Schiedsverfahren, weshalb sie award proceedings oder arbitration liefert; das erste ist eine wörtliche Fehldeutung, das zweite völlig falsch. Dass die Entscheidung für alle Anteilsinhaber wirkt, trägt keine Fassung. Wo das Landgericht genannt ist, klärt es sich; in einer Risikoeinschätzung wird die Reichweite unterschätzt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.