Regelinsolvenz
standard insolvency proceedings für das ordentliche Verfahren nach den allgemeinen Regeln der InsO. Rule insolvency ist wörtlich und trifft keinen Rechtsbegriff. Im Zweifel entscheidet, ob das Verfahren für Unternehmen und Selbständige gemeint ist.
Die Regelinsolvenz ist das ordentliche Insolvenzverfahren nach den allgemeinen Regeln der InsO, gedacht für Unternehmen, Selbständige und ehemals Selbständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen. Sie unterscheidet sich von der Verbraucherinsolvenz durch das Fehlen der vorgeschalteten Schuldenbereinigungsstufen und die Anwendung des vollen Verfahrensrechts. Im Englischen ist standard insolvency proceedings der etablierte Begriff. Wer wörtlich rule insolvency übersetzt, trifft keinen englischen Rechtsbegriff und macht die Abgrenzung zur Verbraucherinsolvenz unkenntlich.
Regelinsolvenz ist standard insolvency proceedings, rule insolvency ist wörtlich und kein Rechtsbegriff.
Sie gilt für Unternehmen und Selbständige, für einfache Fälle natürlicher Personen die Verbraucherinsolvenz.
Die Regelinsolvenz kennt keine vorgeschalteten Schuldenbereinigungsstufen, das ist der Unterschied zur Verbraucherinsolvenz.
Auch ehemals Selbständige mit vielen Gläubigern fallen in die Regelinsolvenz.
Eröffnet ein Insolvenzgericht das Verfahren über ein Unternehmen, trägt die Wortwahl die Verfahrensart. Steht rule insolvency, entsteht ein Ausdruck ohne festen Sinn. Beiläufig mag insolvency proceedings reichen; sobald die Abgrenzung zur Verbraucherinsolvenz gemeint ist, gehört standard insolvency proceedings hin.
Wörtlich zerlegt landet Regelinsolvenz maschinell gern bei rule insolvency oder regular bankruptcy, Fügungen ohne festen Rechtssinn. Der etablierte Begriff standard insolvency proceedings, der die Abgrenzung zur Verbraucherinsolvenz trägt, bleibt ungenutzt. Beiläufig mag es unbemerkt bleiben; in einem Verfahrensdokument macht es die Verfahrensart unkenntlich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.