Schutzschirmverfahren
protective shield proceedings für die Sanierung in Eigenverwaltung bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Insolvency protection proceedings ist die etablierte Alternative. Im Zweifel entscheidet, ob das Sanierungsverfahren nach § 270d InsO mit Vollstreckungsschutz gemeint ist.
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der ein Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung binnen bis zu drei Monaten einen Insolvenzplan zur Sanierung ausarbeiten kann, unter Schutz vor Zwangsvollstreckungen, geregelt in Paragraph 270d InsO. Das Institut ist teilweise am US-amerikanischen Chapter 11 orientiert. Im Englischen ist protective shield proceedings der etablierte Praxisbegriff, insolvency protection proceedings eine geläufige Alternative. Wer wörtlich protective umbrella procedure übersetzt, trifft keinen englischen Rechtsbegriff und lässt die Nähe zur Chapter-11-Restrukturierung verschwinden.
Schutzschirmverfahren ist protective shield proceedings, protective umbrella procedure ist keine etablierte Fügung.
Es setzt drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraus, keine bereits eingetretene Insolvenz.
Das Verfahren läuft in Eigenverwaltung, self-administration oder debtor-in-possession, der Insolvenzverwalter tritt zurück.
Der Schutzschirm dauert höchstens drei Monate, danach folgt die Entscheidung über den Insolvenzplan.
Beantragt ein sanierungsfähiges Unternehmen den Schutz zur Vorbereitung eines Insolvenzplans, trägt die Wortwahl das Institut. Wörtlich übersetzt entsteht ein bildhafter Ausdruck ohne festen Rechtssinn. Beiläufig mag insolvency protection proceedings reichen; sobald der Verweis auf Paragraph 270d InsO klar sein soll, gehört protective shield proceedings hin.
Wörtlich wird Schutzschirmverfahren maschinell leicht zu protective umbrella procedure oder umbrella insolvency, Fügungen mit bildhaftem Klang, aber ohne Rechtssubstanz. Der Praxisbegriff protective shield proceedings, unter dem das Institut im internationalen Verkehr firmiert, bleibt ungenutzt. Beiläufig mag umbrella proceeding fallen; in einem Sanierungsdokument trägt protective shield proceedings den Chapter-11-nahen Rahmen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.