Ermittlungsverfahren

preliminary proceedings / investigation proceedings
Substantiv · Juristisch

preliminary proceedings nach der amtlichen Fassung der Strafprozessordnung, beschreibend auch investigation proceedings. Geleitet wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft, nicht von der Polizei. Im Zweifel entscheidet, ob das Stadium vor der Anklageerhebung gemeint ist.

preliminary proceedings
das Stadium vor der Anklage, so die amtliche englische Fassung, in der auch der Ermittlungsrichter als judge in the preliminary proceedings erscheint.
investigation proceedings
dasselbe Stadium, beschreibend formuliert, wenn die Ermittlungstätigkeit betont werden soll.
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Warum

Das Ermittlungsverfahren ist das erste Stadium des Strafverfahrens: Die Staatsanwaltschaft klärt den Sachverhalt auf, die Polizei ermittelt in ihrem Auftrag, und am Ende steht die Anklage, ein Strafbefehlsantrag oder die Einstellung. Die amtliche englische Fassung spricht von preliminary proceedings, beschreibend ist investigation proceedings gebräuchlich. Wichtig ist die Zuständigkeit: Anders als in Systemen mit polizeigeführten Ermittlungen leitet hier die Staatsanwaltschaft. Police investigation trifft deshalb nur den polizeilichen Teil und verschiebt die Verantwortung zur Polizei.

Typische Fehler

Police investigation trifft nur den polizeilichen Teil, das Ermittlungsverfahren leitet die Staatsanwaltschaft.

Inquiry und inquest sind eigene Verfahrensarten des Common Law, keine Entsprechung des Ermittlungsverfahrens.

Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sind verschiedene Stadien, preliminary proceedings und main proceedings nicht vermengen.

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist keine Anklage, wer beides gleichsetzt, unterstellt einen weiteren Verfahrensstand als gegeben ist.

Beispiele
Ermittlungsverfahren einleiten to initiate preliminary proceedings
Ermittlungsverfahren einstellen to terminate the preliminary proceedings
Ermittlungsrichter judge in the preliminary proceedings
Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren access to the files in the preliminary proceedings
Abschluss der Ermittlungen conclusion of the investigation
Worauf es ankommt

Fragt ein Mandant, ob gegen ihn schon Anklage erhoben ist, muss die Übersetzung das Stadium eindeutig benennen. Steht police investigation, klingt es nach einem polizeilichen Vorgang ohne staatsanwaltschaftliche Leitung. Für eine erste Auskunft verzeihlich; in einer Verfahrensübersicht verschiebt es die Zuständigkeit.

Was die Maschine übersieht

Eine maschinelle Übersetzung gibt Ermittlungsverfahren gern als police investigation wieder, weil das die vertrauteste Fügung ist. Damit wandert die Verfahrensherrschaft von der Staatsanwaltschaft zur Polizei. Wo die Staatsanwaltschaft im Satz vorkommt, korrigiert sich das; in einer Verfahrensübersicht entsteht ein Bild, das dem deutschen Aufbau nicht entspricht.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.