Verbraucherinsolvenz
consumer insolvency proceedings für das vereinfachte Verfahren natürlicher Personen ohne selbständige Tätigkeit. Consumer bankruptcy klingt amerikanisch und übergeht die deutschen Schuldenbereinigungsstufen. Im Zweifel entscheidet, ob das Sonderverfahren nach §§ 304 folgende InsO gemeint ist.
Die Verbraucherinsolvenz ist das gesetzlich vereinfachte Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben oder nur eine überschaubare Anzahl an Gläubigern haben, geregelt in den Paragraphen 304 folgende InsO. Vor Eröffnung sind ein außergerichtlicher und ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorgeschaltet. Am Ende steht in der Regel die Restschuldbefreiung. Im Englischen ist consumer insolvency proceedings der stehende Begriff, den auch das Bundesportal verwendet. Wer consumer bankruptcy sagt, trifft die amerikanische Näherung, aber nicht die deutsche Verfahrensstruktur mit Schuldenbereinigungsplan.
Verbraucherinsolvenz ist consumer insolvency proceedings, consumer bankruptcy klingt amerikanisch und übergeht die Schuldenbereinigungsstufen.
Der außergerichtliche Einigungsversuch, out-of-court debt settlement, ist Voraussetzung, nicht bloß Empfehlung.
Schuldenbereinigungsplan ist debt settlement plan, nicht dasselbe wie ein Insolvenzplan.
Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz sind zwei getrennte Verfahrenswege.
Reicht eine Privatperson einen Insolvenzantrag zur Erlangung der Restschuldbefreiung ein, trägt die Wortwahl das Verfahren. Steht consumer bankruptcy, klingt es nach US-Chapter 7 statt nach dem deutschen Vorschaltmodell. Grob mag es durchgehen; sobald die Verfahrensstufen benannt werden, gehört consumer insolvency proceedings hin.
Maschinell rutscht Verbraucherinsolvenz gern zu consumer bankruptcy, weil der amerikanische Begriff im internationalen Sprachraum dominiert. Damit verschwinden die deutschen Verfahrensstufen mit außergerichtlichem und gerichtlichem Schuldenbereinigungsversuch. Wo grob nur Privatinsolvenz gemeint ist, mag es durchgehen; in einem Beratungstext trägt consumer insolvency proceedings die deutsche Systematik.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.