Beweis
Nimm delil, wenn das Beweismittel gemeint ist; kanıt, wenn dasselbe in türkischstämmiger Wortform erscheint; ispat, wenn der Beweis als Vorgang und als Ergebnis gemeint ist, also das Beweisen. Im Zweifel entscheidet, ob ein Gegenstand oder eine Tätigkeit bezeichnet wird.
Deutsch schiebt „Beweis“ über zwei Dinge, über den Gegenstand und über die Tätigkeit. Ein Beweis kann eine Urkunde sein, und ein Beweis kann gelingen. Türkisch trennt: delil ist das Mittel, ispat ist das Beweisen. Kanıt liegt neben delil und meint dasselbe, es stammt nur aus einem anderen Wortschatz und begegnet ebenfalls in Urteilen. Im Strafverfahren gilt zudem die freie Beweiswürdigung, kein Beweismittel steht über einem anderen, und der Richter begründet, welchem er folgt. Wer „Beweis“ pauschal mit ispat übersetzt, macht aus einer Urkunde einen Vorgang.
Beweismittel heißt delil, Beweislast heißt ispat yükü; die Wörter sind nicht austauschbar.
Kanıt und delil bedeuten dasselbe; eine feste Arbeitsteilung zwischen beiden gibt es nicht.
Beweise erheben heißt delil toplamak; die Bildung mit dem Wort für den Vorgang trifft es nicht.
Beyan delili ist das Aussagebeweismittel; die Erklärung des Angeklagten ist eines unter mehreren und trägt allein kein Urteil.
Beweisanträge scheitern an der falschen Vokabel, bevor jemand ihren Inhalt liest. Wird das Beweismittel mit dem Wort für das Beweisen übersetzt, beantragt die Verteidigung nicht die Vernehmung eines Zeugen, sondern den Vorgang der Überzeugung. Und wer von der Last des Beweisens spricht, dabei aber das Wort für das Mittel setzt, macht aus einer Verteilung des Risikos eine Sammlung von Papieren.
Drei Wörter, ein deutsches: die automatische Übersetzung wählt für „Beweis“ nach Häufigkeit, und in juristischen Texten fällt die Wahl meist auf delil, auch dort, wo das Beweisen gemeint ist. Ein Satz über eine gelungene Beweisführung liest sich dann wie eine Aufzählung von Belegen. Die Beweislast, an der ein Prozess kippt, wird zu einer Last von Urkunden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.