Ausschreibung
call for tenders für die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, im Amtsblatt als Auftragsbekanntmachung, englisch contract notice. Tender bezeichnet im Englischen das Angebot, nicht die Aufforderung dazu. Im Zweifel entscheidet, ob die Aufforderung oder das eingereichte Angebot gemeint ist.
Die Ausschreibung ist die Aufforderung, nicht die Antwort darauf. Genau hier liegt der häufigste Fehler: Tender bezeichnet im Englischen das abgegebene Angebot, sodass die Richtung sich umkehrt, wenn man Ausschreibung damit wiedergibt. Die Richtlinie spricht von call for tenders oder call for competition, die förmliche Veröffentlichung heißt contract notice. Im amerikanischen Sprachgebrauch begegnet daneben invitation to bid oder request for proposal, beides aus einer anderen Verfahrensordnung.
Tender ist im Englischen das Angebot, nicht die Aufforderung dazu, die Richtung nicht umkehren.
Die förmliche Veröffentlichung heißt contract notice, im Deutschen Auftragsbekanntmachung.
Invitation to bid und request for proposal stammen aus dem amerikanischen Beschaffungswesen.
Ausschreibung wird umgangssprachlich auch für Stellenanzeigen verwendet, das ist ein anderer Zusammenhang.
Sucht ein Unternehmen nach Aufträgen und wertet Bekanntmachungen aus, entscheidet die Begriffswahl über die Trefferlage. Steht tender, wo die Aufforderung gemeint ist, sucht es nach fremden Angeboten statt nach Auftragschancen. Für eine Marktübersicht nachrangig; in einer Suchabfrage führt es an der Sache vorbei.
Für Ausschreibung liefert eine Maschine tender, bid oder invitation, ohne zwischen Aufforderung und Angebot zu trennen. Da tender im Englischen das Angebot meint, kehrt sich die Richtung um. Wo der Auftraggeber als Handelnder genannt ist, klärt es sich; in einer Überschrift bleibt offen, wer wen auffordert.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.