Diebstahl
theft nach der amtlichen Fassung für die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht. larceny ist amerikanisch und historisch gefärbt, robbery ein anderes Delikt. Im Zweifel entscheidet, ob fremder Gewahrsam gebrochen wurde.
Der Diebstahl nach § 242 verlangt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht rechtswidriger Zueignung; die amtliche Fassung sagt theft. Die Wegnahme bricht fremden Gewahrsam, und genau daran hängt die Grenze zur Unterschlagung, die ohne Gewahrsamsbruch auskommt und amtlich unlawful appropriation heißt. Im amerikanischen Sprachraum lebt daneben larceny fort, historisch und in einzelnen Bundesstaaten; britische Texte arbeiten seit dem Theft Act durchgehend mit theft. Die Zueignungsabsicht gehört in jede Übersetzung des Vorwurfs, denn bloßes Wegnehmen zum Gebrauch trägt den Tatbestand nicht.
robbery ist der Raub mit Gewalt oder Drohung gegen eine Person; für den einfachen Diebstahl ist es eine Anklageverschärfung aus Versehen.
burglary ist das Eindringen in Gebäude; es beschreibt den Einbruch, nicht die Wegnahme selbst.
stealing taugt als Verb, aber nicht als Name des Tatbestands in Anklage oder Urteil.
Die Zueignungsabsicht gehört in die Übersetzung; bloßes Wegnehmen zum vorübergehenden Gebrauch trägt den Tatbestand nicht.
Aus der Umkleide eines Betriebs verschwinden Wertsachen, und der Arbeitgeber meldet den Verdacht an die ausländische Konzernsicherheit. Steht robbery, liest die Zentrale einen Überfall auf Beschäftigte und eskaliert entsprechend. Für die interne Statistik nachrangig; im Bericht an Behörden und Versicherer zählt das richtige Delikt.
Beim Diebstahl greift eine Maschine im Umfeld von Gewalt- oder Einbruchsschilderungen schnell zu robbery oder burglary, weil die Erzählung danach klingt. Damit wechselt das Delikt: aus der Wegnahme wird ein Überfall oder ein Eindringen. Die Strafandrohung im übersetzten Vorwurf passt dann nicht mehr zur Tat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.