Verwechslungsgefahr
likelihood of confusion als feste Formel der Verordnung und der Rechtsprechung; für den Zeichenvergleich steht daneben confusingly similar. Wörtliche Bildungen wie danger of confusion kommen in keiner Prüfungsnorm vor. Im Zweifel entscheidet, ob die Formel oder eine freie Beschreibung gebraucht wird.
Die Verwechslungsgefahr ist der zentrale Kollisionstatbestand: § 14 des Markengesetzes und Artikel 8 der Unionsmarkenverordnung schützen die ältere Marke, wenn für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht. Die englische Fassung sagt likelihood of confusion on the part of the public, und die Rechtsprechung hat daraus eine feste Formel mit Wechselwirkung zwischen Zeichenähnlichkeit, Warenähnlichkeit und Kennzeichnungskraft gemacht. Wörtliche Übertragungen wie danger of confusion tragen diese Verweisung auf die Prüfungspraxis nicht; wer die Formel meint, muss sie treffen.
danger of confusion ist die Wort-für-Wort-Übertragung; die Ämter und der Gerichtshof prüfen likelihood of confusion.
risk of confusion taucht in Übersetzungen auf, ist aber nicht die Registerformel; wer zitierfähig schreiben will, bleibt bei likelihood.
Verwechslungsgefahr verlangt keine tatsächlichen Verwechslungen; actual confusion ist im europäischen System nicht Voraussetzung, sondern allenfalls Indiz.
es besteht Verwechslungsgefahr heißt there is a likelihood of confusion, nicht a confusion exists.
Zwei Zeichen stehen im Gutachten nebeneinander, und die Zentrale fragt, ob die jüngere Anmeldung angreifbar ist. Steht danger of confusion, liest der englische Kollege eine freie Einschätzung statt des Prüfungsmaßstabs. Für eine Erstbewertung nachrangig; im Schriftsatz an das Amt zählt die Formel.
Verwechslungsgefahr zerlegt eine Maschine wörtlich zu danger of confusion oder risk of confusion; verständlich, aber es ist nicht die Formel, nach der DPMA, EUIPO und der Gerichtshof prüfen. Mit der Formel verschwindet der Verweis auf Wechselwirkung und Kennzeichnungskraft. Der Schriftsatz verrät dann, dass sein Verfasser die Rechtsprechung nicht kennt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.