Apostille-Stellenfinder
Deutsche Urkunde fürs Ausland: Welche Stelle setzt die Apostille? Bundesland und Urkundenart genügen. Ob Sie überhaupt eine Apostille brauchen, sagt der Apostille-Check.
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Bundesland wählen, die zuständige Stelle erscheint sofort. Maßgeblich ist der Ausstellungsort der Urkunde, nicht Ihr Wohnort.
Drei Fehler, die Zeit kosten
Standesamtsurkunde beim Landgericht: Das Landgericht apostilliert nur Gerichts- und Notarurkunden. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden gehören zur Innenverwaltung des Landes, also Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landesverwaltungsamt oder Innenministerium. Das Standesamt selbst apostilliert nie.
Wohnort statt Ausstellungsort: Zuständig ist die Stelle im Bundesland und Bezirk, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Vorbeglaubigung vergessen: Zeugnisse, Hochschulurkunden, ärztliche Bescheinigungen und Übersetzungen brauchen vorher die Bestätigung der ausstellenden Stelle bzw. des Landgerichts, sonst geht der Antrag zurück.
Nur Orientierung, keine Rechtsberatung. Gebühren und Dauern stehen nur dort, wo eine amtliche Quelle sie nennt; sonst gilt die Auskunft der Stelle. Datenbasis: Landesportale, Landgerichte, BfAA und Auswärtiges Amt, Stand September 2026.