Beglaubigungs-Wegweiser
Apostille, Übersetzung, Original? Das sind drei verschiedene Fragen. Drei Angaben, und Sie sehen für jede die Antwort.
Häufig gesucht:
Um welche Urkunde geht es?
Wofür brauchen Sie sie?
Alles bleibt im Browser, nichts wird übertragen.
Drei getrennte Antworten:
1 · Echtheit2 · Übersetzung3 · Form
Wählen Sie oben das Land, das Ergebnis erscheint sofort.
Ihr Ergebnis
1 · Echtheit des Dokuments
2 · Übersetzung
3 · Form
Kein Treffer
Drei Fragen, die fast alle vermischen
Echtheit: Ob das Dokument eine Apostille, eine Legalisation oder gar nichts braucht, hängt vom Ausstellungsland ab. Für den Schnellblick gibt es den Apostille-Check.
Übersetzung: Deutsche Behörden verlangen für fremdsprachige Urkunden fast immer eine bestätigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer. Ausnahmen sind mehrsprachige EU-Formulare und internationale Auszüge. Mehr zur beglaubigten Übersetzung.
Form: Original, beglaubigte Kopie oder einfache Kopie entscheidet die annehmende Stelle, nicht das Ausstellungsland. Standesämter wollen das Original, Hochschulen amtlich beglaubigte Kopien, Anerkennungsstellen meist Kopien.
Nur Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stelle, bei der Sie das Dokument vorlegen. Datenbasis Echtheit: HCCH-Statustabelle und Auswärtiges Amt, Stand August 2026. Regeln zu Übersetzung und Form, Stand September 2026.