Erbe
الوارث für den Erben als Person, الميراث für das Erbe als Vermögen, das übergeht, التركة für den Hinterlass vor Abzug der Schulden. Im Zweifel entscheidet, ob ein Mensch gemeint ist oder eine Vermögensmasse.
Das deutsche Wort Erbe trägt zwei Dinge, die nur der Artikel unterscheidet: der Erbe ist ein Mensch, das Erbe ist ein Vermögen. Arabisch führt dafür getrennte Wurzeln nicht, sondern getrennte Formen derselben Wurzel: الوارث ist der Erbende, الميراث das Geerbte. Dazwischen liegt die التركة, denn nach dem arabischen Erbrecht wird nicht der ganze Hinterlass geerbt, sondern nur das, was nach Bestattungskosten, Schulden und Vermächtnissen bleibt. Wer Erbe übersetzt, prüft zuerst den Artikel und dann, ob die Masse schon bereinigt ist.
Der Erbe ist الوارث, das Erbe الميراث, im Deutschen trennt sie nur der Artikel.
الورثة ist die Mehrzahl der Erben, الوراثة der Vorgang des Erbens.
Das Erbe fällt nach arabischem Recht mit dem Tod von selbst an, eine Annahme durch den Erben ist nicht vorgesehen.
Erbe im Sinne eines kulturellen Erbes heißt التراث und gehört nicht ins Erbrecht.
Erst der Satzbau verrät, ob ein Mensch oder ein Vermögen gemeint ist. Steht الميراث, wo von einer Person die Rede sein soll, richtet sich der Schriftsatz gegen eine Vermögensmasse und benennt keinen Beklagten. Eine Erzählung über eine Familie erträgt die Doppeldeutigkeit, eine Klageschrift, die Parteien benennt, erträgt sie nicht.
Der Artikel entscheidet im Deutschen, ob ein Mensch oder ein Vermögen gemeint ist, und eine automatische Übersetzung liest ihn nicht mit. Aus dem Erben wird das Erbe und umgekehrt, und ein Satz über die Pflichten der Erben handelt danach von den Pflichten eines Nachlasses. Ins Kulturelle greift dieselbe Vokabel ein drittes Mal daneben, denn dort heißt Erbe التراث. Der arabische Satz bleibt grammatisch einwandfrei und benennt in keinem der drei Fälle das, was gemeint war.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.