Ansässigkeit
residence für die abkommensrechtliche Zugehörigkeit zu einem Vertragsstaat; bei doppelter Ansässigkeit entscheidet die Kaskade aus ständiger Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichem Aufenthalt und Staatsangehörigkeit. Residence ist nicht der Wohnsitz. Im Zweifel entscheidet die erste Stufe der Kaskade, die ein eindeutiges Ergebnis liefert.
Die Ansässigkeit ist der Schlüssel zum ganzen Abkommen, denn sie bestimmt, wer die Vorteile beanspruchen kann und welcher Staat als Ansässigkeitsstaat gilt. Ist eine natürliche Person nach dem Recht beider Staaten ansässig, löst die Kaskade den Konflikt: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, zuletzt die Staatsangehörigkeit. Bei Gesellschaften stellt die ältere Abkommensgeneration auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ab, die neuere auf eine Verständigung der Behörden. Nachgewiesen wird die Ansässigkeit mit einer Bescheinigung.
Residence im Abkommenssinn ist nicht dasselbe wie der Wohnsitz des nationalen Rechts.
Die Kaskade wird der Reihe nach geprüft, die erste eindeutige Stufe entscheidet.
Bei Gesellschaften hängt die Regel von der Abkommensgeneration ab.
Residency und residence werden im Steuerenglisch weitgehend gleichbedeutend verwendet.
Unterhält jemand Wohnungen in zwei Staaten, entscheidet die Kaskade über die Ansässigkeit. Steht residency permit, gerät der Text ins Aufenthaltsrecht. Für ein Anschreiben nachrangig; die Bescheinigung wird beim falschen Staat beantragt.
Für die Ansässigkeit liefert eine Maschine residence, was zutrifft, oder domicile, das im Common Law ein eigenes Rechtsinstitut mit anderem Inhalt bezeichnet. Dass eine vierstufige Kaskade den Doppelkonflikt löst, trägt keine Fassung. Wo die ständige Wohnstätte genannt ist, klärt es sich; ein Antrag stützt sich auf die falsche Anknüpfung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.